Was passiert, wenn ich den Zuständigkeitsbeschluss nicht bekämpfe?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beklagte ist durch den in die Hauptsachenentscheidung aufgenommenen Beschluss des Erstgerichts, mit dem die Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs (im engeren Sinn) „verworfen“ wurde, beschwert. Hat er diesen nicht bekämpft, steht die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs bindend fest.OGH 1 Ob 142/17i, 30.08.2017
- Hier: Abweisung der Einrede der Unzulässigkeit des Rechtswegs.OGH 8 Ob 66/13h, 17.12.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 5 Ob 178/23x, 04.07.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Haben Sie rechtzeitig eingewendet, dass das Gericht nicht zuständig ist, dürfen Sie diesen Punkt auch dann bekämpfen, wenn Sie in der Sache gewonnen haben. Solange das abweisende Urteil nicht rechtskräftig ist, belastet Sie die Entscheidung, mit der das Gericht seine Zuständigkeit bejaht hat.
Hat das Erstgericht eine Klagsänderung ohne eigenen Beschluss zugelassen, wird das Gericht zweiter Instanz darüber als Rekursgericht tätig. Für Ihr Rechtsmittel und dessen Frist gelten daher die Regeln über den Rekurs und nicht jene über die Berufung.