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Was passiert, wenn ich den Zuständigkeitsbeschluss nicht bekämpfe?

günstig für Kläger betrifft Beklagter, Kläger
Hat das Erstgericht Ihre Einrede verworfen und in der Sache zu Ihren Gunsten entschieden, müssen Sie diesen Ausspruch dennoch bekämpfen. Tun Sie das nicht, wird er rechtskräftig und die Zuständigkeit beziehungsweise die Zulässigkeit des Rechtswegs steht für das weitere Verfahren bindend fest.

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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Der in erster Instanz obsiegende Beklagte kann und muss die bejahende Zuständigkeitsentscheidung bekämpfen, wenn er deren Rechtskraft verhindern will.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040199 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Anfechtung der Zuständigkeit trotz Obsiegens

Haben Sie rechtzeitig eingewendet, dass das Gericht nicht zuständig ist, dürfen Sie diesen Punkt auch dann bekämpfen, wenn Sie in der Sache gewonnen haben. Solange das abweisende Urteil nicht rechtskräftig ist, belastet Sie die Entscheidung, mit der das Gericht seine Zuständigkeit bejaht hat.

günstig für Beklagter Rechtsmittel gegen eine zugelassene Klagsänderung

Hat das Erstgericht eine Klagsänderung ohne eigenen Beschluss zugelassen, wird das Gericht zweiter Instanz darüber als Rekursgericht tätig. Für Ihr Rechtsmittel und dessen Frist gelten daher die Regeln über den Rekurs und nicht jene über die Berufung.

Verwandte Fragen

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