Muss ich als Gewinner Feststellungen schon vorher bekämpfen?
günstig für Obsiegender betrifft Kläger, Beklagter, Parteien im Verfahren
Wenn Sie in erster Instanz gewonnen haben, müssen Sie für Sie ungünstige Feststellungen nicht schon in der Berufungsbeantwortung oder in der Berufungsverhandlung angreifen. Sie verlieren dieses Recht dadurch nicht. Sie können diese Feststellungen später im Revisionsverfahren noch bekämpfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (220 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Die siegreiche Partei ist nicht genötigt, in der Berufungsmitteilung oder Berufungsverhandlung die ihr ungünstigen Feststellungen des erstinstanzlichen Verfahrens zu bekämpfen, wenn sie im Revisionsverfahren diese Feststellungen angreifen will.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine in erster Instanz teilweise unterliegende Partei kann in Bezug auf die Verpflichtung zur Rüge von Mängeln in der Rechtsmittelbeantwortung nicht einer in erster Instanz gänzlich obsiegenden Partei gleichgehalten werden.OGH 17 Ob 4/10b, 31.08.2010
- Wird das Ersturteil im Berufungsverfahren abgeändert, kann die im zweitinstanzlichen Verfahren unterlegene Partei allfällige Feststellungsmängel in der Revision rügen.OGH 1 Ob 124/01v, 29.05.2001
- § 468 Abs 2 ZPO idF WGN 1997.OGH 9 Ob 266/98b, 07.10.1998
- Hier: Rechtslage vor WGN 1997.OGH 6 Ob 387/97y, 16.07.1998
- Die in erster Instanz siegreich gebliebene Partei muss in der Berufungsbeantwortung die ihr nachteiligen Feststellungen bekämpfen, will sie im weiteren Verfahren daran nicht gebunden sein.OGH 1 Ob 357/97z, 09.06.1998
Alle 45 Ergänzungen anzeigen
- Die bisherige Rechtsprechung die es dem in erster Instanz siegreichen Berufungsgegner ermöglicht, die Beweisrüge in der (ordentlichen) Revision nachzutragen, kann nicht fortgesetzt werden.OGH 1 Ob 2342/96k, 15.12.1997
- Die erstmalige Bekämpfung von Feststellungen des Erstgerichtes mit einer außerordentlichen Revision durch jene Partei, die in erster Instanz obsiegte, ist unzulässig.OGH 10 Ob 156/97g, 08.07.1997
- Durch die erstmalige Bekämpfung von Feststellungen des Erstgerichtes infolge Mangelhaftigkeit des erstgerichtlichen Verfahrens in einer außerordentlichen Revision bildet keine erhebliche Rechtsfrage.OGH 7 Ob 2324/96g, 26.02.1997
- Gegen die Fortschreibung der bisherigen Rechtsprechung, die es dem Berufungsgegner ermöglicht, die Beweis- bzw Mängelrüge in der (ordentlichen) Revision nachzutragen, bestehen Bedenken.OGH 1 Ob 2234/96b, 03.10.1996
- Die erstmalige Bekämpfung einer erstgerichtlichen Feststellung in der außerordentlichen Revision bildet jedoch keine deren Zulässigkeit begründende erhebliche Rechtsfrage.OGH 4 Ob 1623/95, 10.10.1995
- Und das Berufungsgericht nicht ausgesprochen hat, dass es der Beweiswürdigung des Erstgerichtes jedenfalls beitrete. Für die Vollrevision gemäß § 46 Abs 1 Z 4 ASGG gelten diese Grundsätze unverändert.OGH 10 ObS 251/94, 23.11.1994
- Oder zu ihren Lasten gehende Verfahrensfehler oder auch Feststellungsmängel infolge unrichtiger rechtlicher Beurteilung.OGH 4 Ob 544/94, 14.06.1994
- Diese Grundsätze gelten auch im Falle der Anfechtung eines berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschlusses mit Rekurs.OGH 9 ObS 23/91, 18.03.1992
- Der Grundsatz ist zufolge §§ 78, 402 EO auch im Provisorialverfahren anzuwenden; er ist nach der Rechtsprechung des OGH auch nach der ZVN 1983, mit der das rechtliche Gehör des Berufungsgegners verbessert und das des Rekursgegners durch die Einführung der Rekursbeantwortung in § 521a ZPO festgelegt wurde, für ordentliche Rechtsmittel aufrecht erhalten worden (SZ 59/101 ua).OGH 4 Ob 68/89, 26.09.1989
- Dasselbe gilt im Falle der Anfechtung eines berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschlusses mit Rekurs.OGH 5 Ob 518/89, 31.03.1989
- Die Frage, ob dieser Rechtssatz auch im Außerstreitverfahren gilt, wurde offengelassen.OGH 8 Ob 675/87, 26.01.1988
- Keinesfalls kann das Fehlen von für sie vielleicht günstigen (überschießenden) Feststellungen von der in erster Instanz siegreichen Partei in der Revision gerügt werden, wenn sie dazu in erster Instanz überhaupt keine Behauptungen aufgestellt hat.OGH 4 Ob 324/87, 07.04.1987
- Wird in der Berufungsbeantwortung eine Beweisrüge erhoben, mit welcher sich das Berufungsgericht nicht, und zwar auch nicht schlüssig, auseinandergesetzt hat, muß der betroffenen Partei das Recht eingeräumt werden, den Mangel des Berufungsverfahrens auch noch mit außerordentlicher Revision zu rügen. Da das Berufungsgericht letzte Beweisinstanz ist, muss es sich vor der Abänderung des Ersturteils mit den Beweisrügen der in erster Instanz siegreichen Partei auseinandersetzen.OGH 4 Ob 508/85, 19.03.1985
- 1.) Keine Nachholung der Bekämpfung der Beweiswürdigung in einem außerordentlichen Rechtsmittel.<br/>2.) Bedenken gegen den Rechtssatz der SZ 26/262 (wonach die siegreiche Partei nicht genötigt ist, in der Berufungsmitteilung die ihr ungünstigen erstinstanzlichen Feststellungen zu bekämpfen, wenn sie diese Feststellungen im Revisionsverfahren angreifen will) bei einem ordentlichen Rechtsmittel.OGH 7 Ob 1501/85, 21.02.1985
- Dies gilt aber nur für die in erster Instanz vollständig obsiegende Partei.OGH 8 Ob 207/82, 18.11.1982
- Dies jedoch nur, sofern sie das Berufungsgericht nicht ohnehin bereits überprüft und gebilligt hat.OGH 6 Ob 512/81, 08.07.1981
- Soweit, aus welchem Anlass immer, das Berufungsgericht die erstrichterliche Beweiswürdigung tatsächlich überprüft und auch gebilligt hat, bleibt es auch der in erster Instanz erfolgreichen Partei nach einem Berufungserfolg der Gegenseite verwehrt, im Revisionsverfahren die Richtigkeit der erstrichterlichen Beweiswürdigung auf Grund der Aktenlage zu bekämpfen (Eheverfahren).OGH 6 Ob 578/80, 20.05.1981
- Kein gänzliches Obsiegen der Beklagten, wenn das Erstgericht nur durch Aufrechnung der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung zur Klagsabweisung gelangt.OGH 2 Ob 53/81, 28.04.1981
- ProvisorialverfahrenOGH 7 Ob 552/81, 05.03.1981
- Hat der Revisionswerber den von ihm angebotenen Urkundenbeweis auch im Berufungsverfahren nicht angetreten, kann in der Unterlassung der von ihm gerügten Beweisaufnahme bzw der unterbliebenen Auseinandersetzung mit seinem Beweisantrag ein Mangel des Berufungsverfahrens nicht erblickt werden.OGH 7 Ob 570/80, 24.04.1980
- Gilt nicht im arbeitsgerichtlichen Verfahren.OGH 4 Ob 137/79, 25.03.1980
- Mangelhaftigkeit des Verfahrens.OGH 7 Ob 779/79, 06.12.1979
- Unter welchem Revisionsgrund die Ausführungen zur Mängelrüge und Beweisrüge erstattet werden, spielt dabei keine Rolle.OGH 5 Ob 505/79, 13.02.1979
- Auch nicht bekämpfbar, wenn die in erster Instanz obsiegende Partei die Feststellungen des Erstgerichtes in der Berufungsmitteilung ausdrücklich als richtig zugegeben hat.OGH 4 Ob 390/78, 28.11.1978
- Der in erster Instanz siegreich gebliebenen, in zweiter Instanz aber unterlegenen Partei muss auch das Recht eingeräumt werden, in ihrer Revision im Verfahren erster Instanz unterlaufene Verfahrensmängel geltend zu machen, wenn diese für sie erst infolge des von der zweiten Instanz eingenommenen abweichenden Rechtsstandpunktes bedeutsam wurden.OGH 6 Ob 712/78, 03.11.1978
- Es sei denn, das Berufungsgericht hat sich mit den Einwendungen bereits beschäftigt und diese verworfen.OGH 4 Ob 351/78, 24.10.1978
- Selbständig oder auf Grund einer bereits im Berufungsverfahren erhobene Rüge abgegebene Stellungnahme.OGH 4 Ob 569/78, 24.10.1978
- Die beiden Vorinstanzen siegreiche Partei muss im Revisionsverfahren die ihr ungünstigen, vom Berufungsgericht übernommenen Tatsachenfeststellungen der ersten Instanz auch zu bisher nicht entscheidenden Rechtsfragen rügen, widrigens solche Tatsachenfeststellungen, wenn sie für die rechtliche Beurteilung ausreichen, vom OGH zugrundezulegen sind (ausdrückliche Ablehnung von 8 Ob 186/70).OGH 7 Ob 38/78, 12.10.1978
- Keine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens, wenn die zweite Instanz jene Feststellungen des Erstgerichtes, die dem in erster Instanz obsiegenden nachteilig sind und von ihm - an sich zulässigerweise (SZ 26/262) - erst in der Revision bekämpft werden, bereits geprüft und ausdrücklich als unbedenklich übernommen hat, und der Revisionswerber keine neuen Argumente vorbringt. (Unerörtert blieb, welche neuen Argumente in einem solchen Fall beachtlich sein könnten).OGH 7 Ob 582/78, 15.06.1978
- Die in erster Instanz siegreiche Partei kann im Revisionsverfahren für sie ungünstige Feststellungen des Erstgerichtes nur dann bekämpfen, wenn das Berufungsgericht hiezu nicht Stellung genommen hat.OGH 8 Ob 66/78, 12.04.1978
- Vorausgesetzt, dass sie für die rechtliche Beurteilung wesentlich ist.OGH 6 Ob 511/77, 14.04.1977
- Bekämpfung von Feststellungen erster Instanz erst in der Revision des in erster Instanz nur teilweise obsiegenden Beklagten ist unzulässig.OGH 8 Ob 81/76, 02.06.1976
- Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz.OGH 7 Ob 155/75, 21.08.1975
- Hat sich die in erster Instanz siegreiche Partei in der Berufungsmitteilung die Beweisrüge vorbehalten und hat sich das Berufungsgericht mit der Beweiswürdigung des Erstrichters nicht näher auseinandergesetzt, so ist das Recht auf Bekämpfung der erstrichterlichen Beweiswürdigung in der Revision noch nicht verwirkt.OGH 7 Ob 116/73, 06.06.1973
- Nur eine Partei, die in erster Instanz zur Gänze obsiegt und daher kein Rechtsmittelinteresse hatte, kann ihr ungünstige Tatsachenfeststellungen im Revisionsverfahren bekämpfen, wenn das Berufungsgericht - von einer anderen Rechtsansicht ausgehend - eine für sich ungünstigere Entscheidung gefällt hat.OGH 2 Ob 230/71, 16.12.1971
- Ebensowenig ist sie verpflichtet, solche Feststellungen im Revisionsverfahren zu bekämpfen, wenn sie auch in der zweiten Instanz obsiegte.OGH 8 Ob 196/70, 22.09.1970
- Aufhebung des Berufungsurteils, wenn sich das Berufungsgericht nicht mit den wesentlichen Tatsachenfeststellungen und deren Beweisgrundlage auseinandergesetzt hat.OGH 8 Ob 6/68, 30.01.1968
- Sie kann die Feststellungen des Erstgerichtes aber nicht mehr bekämpfen, wenn sie die Beweisrüge im Berufungsverfahren bereits erfolglos erhoben oder den Berufungsgrund der unrichtigen Beweiswürdigung in der Berufungsmitteilung zwar geltend gemacht, aber nicht ausgeführt hat.OGH 6 Ob 89/67, 29.03.1967
- Das Berufungsgericht muss sich grundsätzlich, wenn es zur Abänderung gelangt, mit allen Beweisanträgen der früher siegreichen Partei auseinandersetzen.OGH 6 Ob 43/64, 19.02.1964
- Sie kann die Feststellungen des Erstgerichtes aber nicht mehr bekämpfen, wenn sie dies schon in der Berufungsmitteilung getan und sich das Berufungsgericht damit auseinandergesetzt hat.OGH 5 Ob 216/62, 13.09.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 220.
- OGH 9 ObA 18/25z, 17.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 51/24x, 04.07.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 22/21i, 13.09.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 22/21b, 30.08.2021, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 38/19b, 21.05.2019, Fall aus Vorarlberg
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