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Muss ich als Gewinner Feststellungen schon vorher bekämpfen?

günstig für Obsiegender betrifft Kläger, Beklagter, Parteien im Verfahren
Wenn Sie in erster Instanz gewonnen haben, müssen Sie für Sie ungünstige Feststellungen nicht schon in der Berufungsbeantwortung oder in der Berufungsverhandlung angreifen. Sie verlieren dieses Recht dadurch nicht. Sie können diese Feststellungen später im Revisionsverfahren noch bekämpfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 17.07.2025 (220 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Die siegreiche Partei ist nicht genötigt, in der Berufungsmitteilung oder Berufungsverhandlung die ihr ungünstigen Feststellungen des erstinstanzlichen Verfahrens zu bekämpfen, wenn sie im Revisionsverfahren diese Feststellungen angreifen will.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 220.

Im Gesetz

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