Muss das Gericht über meine Einrede gesondert entscheiden?
betrifft Beklagter, Kläger
Über eine solche Einrede entscheidet das Gericht mit Beschluss. Wird sie abgewiesen, kann die Entscheidung in das Urteil in der Hauptsache aufgenommen werden, sonst ergeht ein eigener Beschluss. Nach der neueren Regelung steht es dem Richter weitgehend frei, einen gesonderten Beschluss zu fassen und Ihnen damit die sofortige Bekämpfung zu ermöglichen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 16.12.2021 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Nur bei Abweisung der Einrede ist die darüber ergehende Entscheidung in die über die Hauptsache ergehende Entscheidung aufzunehmen, sonst ist ein abgesonderter Beschluß zu fassen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nach § 261 Abs 1 iVm § 261 Abs 3 ZPO (idF BGBl I 2015/94) steht es dem Richter nunmehr weitgehend frei, die Entscheidung über eine Prozesseinrede in einem gesonderten Beschluss auszufertigen und somit eine unmittelbare, selbständige Anfechtung des Beschlusses zu ermöglichen. Dies gilt unabhängig davon, ob über die Prozesseinrede abgesondert, gemeinsam mit der Hauptsache oder gar nicht verhandelt wurde.OGH 1 Ob 249/15x, 22.12.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 5 Ob 225/21f, 16.12.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bekämpfung der Zuständigkeitsentscheidung
Verfahrensrecht · Entscheidung über die Gegenforderung
Verfahrensrecht · Anfechtung der Zulässigkeit des Rechtswegs
Verfahrensrecht · Einwendungen im Zwischenfeststellungsantrag
Verfahrensrecht · Urteil und Beschluss in einer Entscheidung