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Muss das Gericht über meine Einrede gesondert entscheiden?

betrifft Beklagter, Kläger
Über eine solche Einrede entscheidet das Gericht mit Beschluss. Wird sie abgewiesen, kann die Entscheidung in das Urteil in der Hauptsache aufgenommen werden, sonst ergeht ein eigener Beschluss. Nach der neueren Regelung steht es dem Richter weitgehend frei, einen gesonderten Beschluss zu fassen und Ihnen damit die sofortige Bekämpfung zu ermöglichen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 16.12.2021 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Nur bei Abweisung der Einrede ist die darüber ergehende Entscheidung in die über die Hauptsache ergehende Entscheidung aufzunehmen, sonst ist ein abgesonderter Beschluß zu fassen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040233 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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