Hilft mir die Lebenserfahrung, wenn die Entscheidung eines Menschen zählt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 10.09.2024 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bejaht zugunsten des Pflichtteilsberechtigten für das Vorliegen von Schenkungsabsicht bei krassem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.OGH 2 Ob 248/23v, 19.11.2024
- Die Ausführungen im Rechtsmittel zum Anscheinsbeweis gehen schon deshalb ins Leere, weil sie an eine hier verneinte Pflicht der Beklagten anknüpfen.OGH 2 Ob 76/23z, 20.04.2023
- Hier: Abhängigkeit des Kausalablaufs von der Willensbildung eines Entscheidungsträgers einer Behörde.OGH 2 Ob 95/19p, 29.06.2020
- Die Feststellung zur Willensentscheidung des Anlegers ist nach dem Regelbeweismaß zu treffen.OGH 6 Ob 98/15b, 14.01.2016
- Hier: Zudem Vorliegen ausdrücklicher Feststellungen zu den Gründen der Nichtverlängerung des Arbeitsvertrags des Klägers, sodass schon deshalb kein Raum für einen Anscheinsbeweis einer Diskriminierung besteht.OGH 6 Ob 216/15f, 26.11.2015
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Ein Anleger befindet sich in Bezug auf seine Willensentscheidung in keinem ein herabgesetztes Beweismaß rechtfertigenden Beweisnotstand.OGH 9 Ob 26/14k, 20.03.2015
- Unaufgeklärt bleibende Umstände gehen dann zu Lasten des Geschädigten.OGH 9 Ob 114/98z, 10.06.1998
- Hier: Kein Anscheinsbeweis in der Frage des Kausalitätszusammenhanges zwischen der unterlassenen Rückfrage des Rechtsanwaltes nach einem Ersuchen um Weisung und der entsprechenden Weisung des Sachwalters des Mandanten zur Erstattung eines Rechtsmittels.OGH 6 Ob 226/97x, 12.02.1998
- Hier: Inbesitznahme eines soeben verlandeten Grundstreifens durch den Anrainer.OGH 1 Ob 5/96, 30.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040288 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 36.
- OGH 10 Ob 35/24f, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 239/21i, 21.04.2022, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Manche Geschehensabläufe sind so typisch, dass das Gericht auch im einzelnen Fall von diesem gewöhnlichen Verlauf ausgehen darf. Es nimmt dann an, dass kein ungewöhnlicher Ablauf vorlag.
Wenn von Ihnen konkrete Beweise billigerweise nicht erwartet werden können, darf das Gericht vom typischen Ablauf ausgehen. Diese Beweiserleichterung wird gerade für solche Fälle als sachgerecht angesehen.