Reicht ein typischer Ablauf als Beweis vor Gericht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (88 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rechtsansicht des Rekursgerichts, wonach im Fall der von der Erblasserin verlangten Rückstellung des zunächst dem eingesetzten Erben übergebenen und später nicht mehr auffindbaren Originaltestaments ein typischer, in Richtung eines Zufalls deutender Erfahrungszusammenhang fehle, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 2 Ob 187/25a, 18.11.2025
- Hier: Verschiebung von Beweisthema und Beweislast in Ansehung der Fehlerhaftigkeit eines Intrauterinpessars („Spirale“), wenn diese aus einer vom Materialfehler betroffenen Charge stammt.OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025
- Bejaht zugunsten des Pflichtteilsberechtigten für das Vorliegen von Schenkungsabsicht bei krassem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.OGH 2 Ob 248/23v, 19.11.2024
- Hier: Weisung gemäß § 9 EKEG.OGH 6 Ob 154/19v, 23.04.2020
- Eine typische formelhafte Verknüpfung (Anscheinsbeweis) dahin, dass dem Versicherer ein Gutachten, das in einem von einem anderen Versicherer beauftragten Gutachten erwähnt wird, dauerhaft zur Verfügung steht, besteht nicht. Die Möglichkeit, dass sich der Versicherer ein solches Gutachten allenfalls beschaffen könnte, reicht für die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung nicht aus. Der klagende Versicherungsnehmer ist grundsätzlich dafür beweispflichtig, dass der Versicherer über ein solches Gutachten verfügt, das eingesehen werden soll.OGH 7 Ob 186/17d, 24.05.2018
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- Hier: Die Revisionswerberin ist aber nicht in der Lage, nachvollziehbar darzulegen, von welchen (von den Tatsacheninstanzen festgestellten) Sachverhaltselementen sie im Sinne eines typischen Geschehnisablaufs auf einen bestimmten Kausalverlauf schließen will.OGH 1 Ob 97/17x, 28.06.2017
- Kein Erfahrungssatz zum Zusammenhang zwischen einer Verwendung von Tampons und dem Eintritt eines menstruellen toxischen Schocksyndroms (TSS).OGH 3 Ob 139/16m, 18.10.2016
- Hier: Anspruch auf Unfallrente gemäß § 79 StVG.OGH 10 ObS 62/16i, 07.06.2016
- Der Erfahrungssatz muss sich aus einem gleichmäßigen, sich immer wiederholenden Hergang ergeben („typischer Geschehensablauf“), dem neuesten Stand der Erfahrungen entsprechen sowie eindeutig und in jederzeit überprüfbarer Weise formuliert werden können.OGH 10 Ob 13/13d, 16.04.2013
- Er darf nicht dazu dienen, Lücken der Beweisführung durch bloße Vermutungen auszufüllen.OGH 10 Ob 13/13d, 16.04.2013
- Der Kausalzusammenhang kann Gegenstand eines Anscheinsbeweises sein.OGH 2 Ob 227/12i, 14.03.2013
- Hier: Anscheinsbeweis im Gewährleistungsrecht bei latentem Mangel.OGH 5 Ob 117/12k, 26.07.2012
- Hier: Typisches Vorliegen einer Anspruchsgefährdung iSd § 381 EO bei bloßem Bestreiten des Zustandekommens eines Kaufvertrags verneint.OGH 4 Ob 36/12s, 27.03.2012
- Hier: Klärung der Kausalität eines ärztlichen Kunstfehlers.OGH 7 Ob 255/07m, 12.12.2007
- Hier: Der Anscheinsbeweis für den Verdacht des Ehegatten auf Eheverfehlungen ist durch positive Beobachtungsergebnisse einer Detektivüberwachung erbracht.OGH 4 Ob 52/06k, 19.12.2006
- Hier: Hepatitis C-Infektion durch Bluttransfusion.OGH 6 Ob 83/05g, 06.10.2005
- Voraussetzung ist, dass nach außen vom Treugeber Verhaltensweisen gesetzt werden, aus denen typischerweise auf seine Treugebereigenschaft geschlossen werden kann.OGH 8 Ob 8/04s, 26.08.2004
- Hier: Anscheinsbeweis für ein Treuhandverhältnis.OGH 8 Ob 8/04s, 26.08.2004
- Der Anscheinsbeweis wird in Fällen als sachgerecht angesehen, in denen konkrete Beweise vom Beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können. In der Regel ist dies der Fall, wenn es sich um Umstände handelt, die allein in der Sphäre des Gegners liegen und daher nur ihm bekannt und auch nur durch ihn beweisbar sind.OGH 6 Ob 145/03x, 19.02.2004
- Einen Grundsatz, dass im Zweifel zu Gunsten des Versicherten zu entscheiden ist, gibt es nicht.OGH 10 ObS 67/02d, 28.05.2002
- Die Entkräftung des Anscheinsbeweises geschieht durch den Beweis, dass der typische formelhafte Geschehensablauf im konkreten Fall nicht zwingend ist, sondern, dass die ernste Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes besteht. In Sozialrechtssachen ist der Anscheinsbeweis nur dann entkräftet, wenn dem atypischen Geschehensablauf zumindest die gleiche Wahrscheinlichkeit zukommt.OGH 10 ObS 398/01d, 12.02.2002
- Der Anscheinsbeweis beruht auf typischen Geschehnisabläufen, deren Verwirklichung wahrscheinlich ist. Er dient demjenigen als Beweiserleichterung, der anspruchsbegründende Tatsachen darzutun hat, ermöglicht eine Verschiebung von Beweisthema und Beweislast und kann vom Gegner durch den Beweis eines ernsthaft in Betracht zu ziehenden atypischen Geschehnisablaufs entkräftet werden.OGH 1 Ob 54/01z, 24.04.2001
- Steht ein typischer Geschehensablauf fest, der nach der Lebenserfahrung auf einen bestimmten Kausalzusammenhang hinweist, gelten diese Tatbestandsvoraussetzungen auch im Einzelfall auf Grund ersten Anscheins als erwiesen.OGH 10 ObS 31/01h, 20.03.2001
- Die Lebenserfahrung spricht dafür, dass ein Schifahrer sich schuldhaft verhalten hat, wenn er die Herrschaft über seine Schier verliert.OGH 2 Ob 91/98s, 20.05.1998
- Hier: Zur Frage des Verschuldens.OGH 2 Ob 91/98s, 20.05.1998
- Seine wichtigsten Anwendungsgebiete liegen im Schadenersatzrecht.OGH 1 Ob 5/96, 30.01.1996
- Die wichtigsten Anwendungsgebiete sind dort, wo formelhafte, typische Kausalabläufe bestehen oder wo typische Verhaltensweisen stets gleichartige und zuverlässige Schlüsse auf bestimmte innere Zustände eines Menschen zulassen, also beim Beweis des Kausalzusammenhanges oder des Verschuldens.OGH 8 Ob 615/92, 15.10.1992
- Zum Wesen des prima - facie - Beweises gehört es, dass der Beweisbelastete nur bestimmte Tatsachen beweisen muss, aus denen sich nach der Lebenserfahrung mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf andere Tatsachen schließen lässt.OGH 1 Ob 513/92, 19.02.1992
- Bloße Verweisung auf die "allgemeine Lebenserfahrung" reicht zur Dartuung des typischen Geschehensablaufes keineswegs aus.OGH 6 Ob 614/89, 13.07.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040266 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 88.
- OGH 1 Ob 51/25v, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 50/25x, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 42/25m, 24.04.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 ObS 2/25d, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 51/24h, 04.06.2024, Fall aus Tirol
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 239/21i, 21.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 3 Ob 73/20m, 04.11.2020, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 221/18s, 24.06.2019, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Schluss von einer bewiesenen Tatsache auf eine andere ist nur zulässig, wenn zwischen beiden ein typischer, regelmäßiger Zusammenhang besteht. Dieser Weg darf nicht dazu dienen, Lücken in der Beweisführung durch bloße Vermutungen zu schließen.
Der Schluss vom typischen Ablauf auf die Ursache wird entkräftet, indem Tatsachen bewiesen werden, aus denen sich die konkrete Möglichkeit eines anderen Ablaufs ergibt. Bloß andere Möglichkeiten allgemein aufzuzählen, reicht dafür nicht.