Reicht die Lebenserfahrung als Beweis vor Gericht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (63 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Rechtsansicht des Rekursgerichts, wonach im Fall der von der Erblasserin verlangten Rückstellung des zunächst dem eingesetzten Erben übergebenen und später nicht mehr auffindbaren Originaltestaments ein typischer, in Richtung eines Zufalls deutender Erfahrungszusammenhang fehle, ist nicht korrekturbedürftig.OGH 2 Ob 187/25a, 18.11.2025
- Bejaht zugunsten des Pflichtteilsberechtigten für das Vorliegen von Schenkungsabsicht bei krassem Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung.OGH 2 Ob 248/23v, 19.11.2024
- Vorausgesetzt ist, dass ein Geschehensablauf vorliegt, der nach der Lebenserfahrung für einen bestimmten Kausalzusammenhang typisch ist und deshalb auf die Kausalität der zu beweisenden Tatsache hinweist.OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024
- Hier: Angebliche Umsatzrückgänge können auf vielerlei Ursachen zurückgehen.OGH 6 Ob 173/22t, 17.10.2022
- Eine typische formelhafte Verknüpfung (Anscheinsbeweis) dahin, dass dem Versicherer ein Gutachten, das in einem von einem anderen Versicherer beauftragten Gutachten erwähnt wird, dauerhaft zur Verfügung steht, besteht nicht. Die Möglichkeit, dass sich der Versicherer ein solches Gutachten allenfalls beschaffen könnte, reicht für die Verpflichtung zur Einsichtsgewährung nicht aus. Der klagende Versicherungsnehmer ist grundsätzlich dafür beweispflichtig, dass der Versicherer über ein solches Gutachten verfügt, das eingesehen werden soll.OGH 7 Ob 186/17d, 24.05.2018
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- Hier: Die Revisionswerberin ist aber nicht in der Lage, nachvollziehbar darzulegen, von welchen (von den Tatsacheninstanzen festgestellten) Sachverhaltselementen sie im Sinne eines typischen Geschehnisablaufs auf einen bestimmten Kausalverlauf schließen will.OGH 1 Ob 97/17x, 28.06.2017
- Kein Erfahrungssatz zum Zusammenhang zwischen einer Verwendung von Tampons und dem Eintritt eines menstruellen toxischen Schocksyndroms (TSS).OGH 3 Ob 139/16m, 18.10.2016
- Hier: Anspruch auf Unfallrente gemäß § 79 StVG.OGH 10 ObS 62/16i, 07.06.2016
- Der Erfahrungssatz muss sich aus einem gleichmäßigen, sich immer wiederholenden Hergang ergeben („typischer Geschehensablauf“), dem neuesten Stand der Erfahrungen entsprechen sowie eindeutig und in jederzeit überprüfbarer Weise formuliert werden können.OGH 10 Ob 13/13d, 16.04.2013
- Hier: Typisches Vorliegen einer Anspruchsgefährdung iSd § 381 EO bei bloßem Bestreiten des Zustandekommens eines Kaufvertrags verneint.OGH 4 Ob 36/12s, 27.03.2012
- Der bloße Verdacht eines bestimmten Ablaufs, der auch andere Verursachungsmöglichkeiten offen lässt, erlaubt die Anwendung des Anscheinsbeweises nicht.OGH 10 ObS 168/02g, 28.05.2002
- Fehlt es an der Typizität eines Geschehensablaufs, ist ein Anscheinsbeweis nicht zulässig.OGH 10 ObS 97/01i, 22.05.2001
- Der Anscheinsbeweis wird in Fällen als sachgerecht empfunden, in denen konkrete Beweise von Beweispflichtigen billigerweise nicht erwartet werden können; in der Regel ist das der Fall, wenn es sich um Umstände handelt, die allein in der Sphäre des anderen liegen und daher nur ihm bekannt und auch nur durch ihn beweisbar sind.OGH 3 Ob 18/00v, 20.09.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040287 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 63.
- OGH 1 Ob 153/25v, 16.12.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 18/25p, 22.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 187/24d, 18.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 ObS 2/25d, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 47/24p, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 39/24b, 27.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 189/23k, 23.01.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 239/21i, 21.04.2022, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 152/21w, 16.09.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 3 Ob 73/20m, 04.11.2020, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Manche Geschehensabläufe sind so typisch, dass das Gericht auch im einzelnen Fall von diesem gewöhnlichen Verlauf ausgehen darf. Es nimmt dann an, dass kein ungewöhnlicher Ablauf vorlag.
Wenn von Ihnen konkrete Beweise billigerweise nicht erwartet werden können, darf das Gericht vom typischen Ablauf ausgehen. Diese Beweiserleichterung wird gerade für solche Fälle als sachgerecht angesehen.