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Wie widerlege ich, dass es typischerweise so gewesen sei?

günstig für Beklagter betrifft Geschädigte, Schädiger, Versicherte, Kläger, Beklagter
Der Schluss vom typischen Ablauf auf die Ursache wird entkräftet, indem Tatsachen bewiesen werden, aus denen sich die konkrete Möglichkeit eines anderen Ablaufs ergibt. Bloß andere Möglichkeiten allgemein aufzuzählen, reicht dafür nicht.

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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (16 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Der Anscheinsbeweis wird dadurch entkräftet, dass Tatsachen bewiesen werden, aus denen die konkrete Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs erschlossen werden kann. Das bloße Aufzählen anderer abstrakter Möglichkeiten reicht nicht aus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040272 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 16.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Kläger Anscheinsbeweis bei typischen Abläufen

Manche Geschehensabläufe sind so typisch, dass das Gericht auch im einzelnen Fall von diesem gewöhnlichen Verlauf ausgehen darf. Es nimmt dann an, dass kein ungewöhnlicher Ablauf vorlag.

günstig für Kläger Anscheinsbeweis bei unzumutbarem Beweis

Wenn von Ihnen konkrete Beweise billigerweise nicht erwartet werden können, darf das Gericht vom typischen Ablauf ausgehen. Diese Beweiserleichterung wird gerade für solche Fälle als sachgerecht angesehen.

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