Beweist eine Urkunde automatisch, was in ihr steht?
betrifft Kläger, Beklagte, Vertragspartner, Unternehmer
Nein. Eine Urkunde beweist, dass die Erklärung von der unterschreibenden Person stammt. Was diese Erklärung inhaltlich für den strittigen Punkt bedeutet, beurteilt der Richter frei, im Rahmen der Beweiswürdigung oder der rechtlichen Beurteilung.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde, die die Bedeutung der beurkundeten Erklärung für das Beweisthema bezeugt, entscheidet der Richter im Rahmen freier Beweiswürdigung oder im Rahmen der rechtlichen Beurteilung bei Subsumtion des beurkundeten Tatbestandes.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040444 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 179/19p, 18.12.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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