Bekomme ich den Gewinn, den ein anderer mit meinem Kennzeichen machte?
günstig für Verletzter betrifft Unternehmer, Markeninhaber, Mitbewerber
Wird Ihr Kennzeichen unbefugt verwendet, umfasst Ihr Schaden auch den entgangenen Gewinn. Dabei wird auch berücksichtigt, welchen Gewinn der Verletzer erzielt hat. Ist Ihnen selbst kein Gewinn entgangen und hat nur der andere verdient, geht es um die Herausgabe seiner Bereicherung, die Ihnen bei dessen Verschulden gebührt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 25.02.2025 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1953)
Bei der Bemessung des durch einen Eingriff nach § 9 UWG erlittenen Schadens - der auch den entgangenen Gewinn umfasst - ist auch auf den Gewinn Bedacht zu nehmen, den der Eingreifer erzielt hat. Stimmt der vom Verletzer erzielte Gewinn mit dem Verlust des Verletzten überein, dann handelt es sich - wenn auch gleichzeitig unter dem Gesichtspunkt der Gewinnherausgabe - um den Ersatz des Schadens. Ist aber dem Verletzten kein Gewinn entgangen, sondern hat nur der Verletzer einen Profit gemacht, dann handelt es sich um den Fall der reinen Bereicherung, wobei unter "Bereicherung" jede entgangene Verwertungsmöglichkeit (also schon die dem anderen entzogene Möglichkeit, seinerseits einen Gewinn zu machen) zu verstehen ist, die bei Verschulden des Verletzers gebührt. Ermittlung der Höhe der dem Verletzten aus dem Titel der Gewinnbeteiligung gebührenden Entschädigung gemäß § 273 ZPO.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hat die Klägerin nicht einmal nachgewiesen, dass ihr infolge des beanstandeten Verhaltens der Beklagten dem Grunde nach ein Schaden entstanden ist, kommt eine Ausmittlung der Schadenshöhe nach § 273 Abs1 ZPO nicht in Betracht.OGH 4 Ob 32/07w, 23.04.2007
- Der Zuspruch von Schadenersatz setzt aber in jedem Fall voraus, dass der Kläger konkrete Anhaltspunkte für den von ihm durch einen Wettbewerbsverstoß erlittenen Schaden behauptet und beweist und der Beklagte nicht den Gegenbeweis erbringt, dass ein Schaden nicht eingetreten sein kann.OGH 4 Ob 74/05v, 15.09.2005
- Die angemessene Festsetzung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab; allgemeine Regeln lassen sich darüber nicht aufstellen.OGH 4 Ob 119/04k, 08.06.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040378 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 4 Ob 91/24x, 25.02.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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