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Bekomme ich Ersatz, obwohl mein Betrieb weiter Gewinn machte?

günstig für Unternehmer betrifft Unternehmer, Selbständige, Unfallopfer, Versicherer
Ja. Es kommt nicht auf den Vergleich der Gewinne vor und nach dem Unfall an, sondern darauf, welcher Ertrag ohne Ihre unfallbedingte Verhinderung erzielt worden wäre. Steigt der Gewinn trotz Ihres Ausfalls, ist der Betrag zu ersetzen, um den er ohne die Behinderung noch höher gewesen wäre.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 26.02.2019 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1968)

Steigt der Reingewinn eines Unternehmens trotz Wegfall der persönlichen Tätigkeit des Unternehmers, so muß der Schädiger den Betrag ersetzen, um den der Reingewinn bei Annahme nicht behinderter Tätigkeit noch größer gewesen wäre.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0031019 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Konsument Gewinnzusage trotz späterer Aufklärung

Nein. Ist der Anspruch aus einer Gewinnzusage einmal entstanden, wird er nicht dadurch beseitigt, dass Sie später von Fachkundigen über den wahren Inhalt aufgeklärt werden. Es ist auch nicht Voraussetzung, dass Sie die Absicht des Unternehmens zum Zeitpunkt Ihrer Forderung noch immer nicht durchschaut haben.

günstig für Konsument Entgelt bei nicht ausgeführtem Werk

Ja. Bleibt die Arbeit aus und verlangt der Unternehmer trotzdem Entgelt, muss er Ihnen die Gründe dafür mitteilen, dass er sich nichts erspart und nichts anderweitig verdient hat. Diese Pflicht gilt auch dann, wenn er nur einen Teil des Entgelts verlangt.

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