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Muss der Nachahmer mir offenlegen, was er damit verdient hat?

günstig für Verletzter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Erfinder, Gewerbetreibende
Ja. Wenn jemand Ihre Arbeitsergebnisse unlauter nachahmt oder Ihre Geschäftsgeheimnisse verwertet, können Sie von ihm Rechnung über seine Geschäfte verlangen. Das soll Ihnen die Berechnung dessen erleichtern, was er herausgeben muss.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Das Fehlen einer Regelung über einen Rechnungslegungsanspruch im UWG für die sittenwidrige Nachahmung fremder Arbeitsergebnisse als planwidrige Lücke des wettbewerbsrechtlichen Schutzes gegen Nachahmung ist durch die analoge Anwendung verwandter Vorschriften des Immaterialgüterrechts, hier insbesondere des UrhG, zu schließen, weil diese Bestimmungen unmittelbar dem Gedanken Rechnung tragen, dem wegen des Eingriffes in eine geschützte Rechtsposition Verletzten die Verfolgung seines Anspruches gegen den Verletzer auf Herausgabe der Bereicherung zu erleichtern.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

UrhG §1; UrhG §87a; UWG §1 D3e

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