Muss der Nachahmer mir offenlegen, was er damit verdient hat?
günstig für Verletzter betrifft Unternehmer, Mitbewerber, Erfinder, Gewerbetreibende
Ja. Wenn jemand Ihre Arbeitsergebnisse unlauter nachahmt oder Ihre Geschäftsgeheimnisse verwertet, können Sie von ihm Rechnung über seine Geschäfte verlangen. Das soll Ihnen die Berechnung dessen erleichtern, was er herausgeben muss.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 29.01.2019 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Das Fehlen einer Regelung über einen Rechnungslegungsanspruch im UWG für die sittenwidrige Nachahmung fremder Arbeitsergebnisse als planwidrige Lücke des wettbewerbsrechtlichen Schutzes gegen Nachahmung ist durch die analoge Anwendung verwandter Vorschriften des Immaterialgüterrechts, hier insbesondere des UrhG, zu schließen, weil diese Bestimmungen unmittelbar dem Gedanken Rechnung tragen, dem wegen des Eingriffes in eine geschützte Rechtsposition Verletzten die Verfolgung seines Anspruches gegen den Verletzer auf Herausgabe der Bereicherung zu erleichtern.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unredliche Erlangung und Verwendung von streng geheimen Firmeninformationen.OGH 4 Ob 114/21z, 22.09.2021
- Hier: Abwerben von Kunden durch rechtswidrige Verwertung von Geschäfts- bzw Betriebsgeheimnissen (Kundenlisten).OGH 4 Ob 118/18h, 29.01.2019
- Ein Rechnungslegungsanspruch steht dem Geschädigten im Anwendungsbereich des UWG generell bei Eingriffen in eine geschützte Rechtsposition zu.OGH 4 Ob 118/18h, 29.01.2019
- Hier: Eingriff in die durch einen Schiedsspruch gestaltete Rechtslage.OGH 17 Ob 21/09a, 16.12.2009
- Siehe auch RS125575.OGH 17 Ob 21/09a, 16.12.2009
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Um dem wegen eines Eingriffes in eine geschützte Rechtsposition Verletzten die Verfolgung seines Anspruchs gegen den Verletzer auf Herausgabe der Bereicherung zu erleichtern, gewährt die Rechtsprechung auch in Fällen sittenwidriger unmittelbarer Leistungsübernahme einen Anspruch auf Rechnungslegung.OGH 4 Ob 198/06f, 16.01.2007
- Zur Vorbereitung des Bereicherungsanspruchs steht dem Verletzten ein Anspruch auf Rechnungslegung zu.OGH 4 Ob 216/04z, 11.01.2005
- Hier: Analoge Anwendung des § 56 MSchG.OGH 4 Ob 2206/96g, 17.09.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076504 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 4 Ob 118/18h, 29.01.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §1; UrhG §87a; UWG §1 D3e
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