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Kann ich die Auslegung meines Vertrags weiter bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter, Vertragspartner
Die Auslegung einer Urkunde ist eine Rechtsfrage. Was die Vertragspartner wirklich gewollt haben, ist dagegen eine Beweisfrage. Über die inhaltliche Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter im Rahmen der freien Beweiswürdigung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (52 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1981)

Nur die Auslegung einer Urkunde ist rechtliche Beurteilung, die Erforschung der wahren Absicht der Parteien ist dagegen eine Beweisfrage. Über die materielle (innere) Beweiskraft einer Urkunde entscheidet der Richter daher im Rahmen der freien Beweiswürdigung.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0017911 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 8 von 52.

Im Gesetz

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