Ist eine notariell beglaubigte Unterschrift ein voller Beweis für den Inhalt?
betrifft Käufer, Verkäufer, Unternehmer, Erbe
Nein. Bei einer Beglaubigung der Unterschrift ist nur der Vermerk des Notars eine öffentliche Urkunde; das unterschriebene Schriftstück selbst bleibt eine private Urkunde. Dass der beurkundete Vorgang unrichtig war, darf bewiesen werden.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 22.11.2016 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Die auf eine Privaturkunde gesetzte notarielle Beurkundung der Unterschrift ist eine öffentliche Urkunde. Dagegen ist der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei einer bloßen Unterschriftenbeglaubigung auf einer Privaturkunde nach § 79 NO ist nur die Legalisierungsklausel öffentliche Urkunde, die unterfertigte Schrift bleibt Privaturkunde.OGH 6 Ob 92/19a, 29.08.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040482 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 5 Ob 120/16g, 22.11.2016, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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