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Kann ich mich wehren, wenn mir der bestellte Gutachter nicht passt?

betrifft Kläger, Beklagter, Parteien im Beweisverfahren
Gegen die Auswahl des Sachverständigen können Sie kein eigenes Rechtsmittel erheben; sie ist eine Anordnung im Rahmen der Beweisaufnahme. Ob die bestellte Person fachlich geeignet ist, wird in einem Rechtsmittel gegen den Bestellungsbeschluss nicht geprüft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 04.07.2024 (8 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Bei der Auswahl des Sachverständigen handelt es sich um eine vom Gericht im Rahmen der Beweisaufnahme zu treffende Anordnung, die keiner gesonderten Anfechtung unterliegt (nunmehr siehe EvBl 1971/298 stRsp).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040578 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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