Kann ich beweisen, dass eine allgemeine Erfahrungsregel nicht stimmt?
betrifft Unternehmer, Kläger, Beklagter
Ja. Das Gericht muss vorhandene Erfahrungssätze von sich aus berücksichtigen, und Sie dürfen selbst welche behaupten und unter Beweis stellen. Der Beweis, dass ein Erfahrungssatz unrichtig ist, ist grundsätzlich zulässig; er gelingt in der Regel nur mit einer Befragung des Publikums.
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Vorhandene Erfahrungssätze sind von Amts wegen zu berücksichtigen. Daneben steht es auch den Parteien frei, Erfahrungssätze zu behaupten und unter Beweis zu stellen. Der Beweis der Unrichtigkeit von Erfahrungssätzen ist grundsätzlich zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Beweis eines abweichenden Erfahrungsssatzes ist nur dann aufzunehmen, wenn die Lebenserfahrung keine sichere Beurteilung der Verkehrsauffassung gestattet.OGH 17 Ob 27/11m, 12.06.2012
- Der Beweis eines abweichenden Erfahrungssatzes wird idR nur durch ein alle Zweifel ausschließendes demoskopisches Gutachten bewerkstelligt werden können.OGH 17 Ob 15/11x, 19.09.2011
- Hier: Frage des Eindrucks der Verwendung eines fremden Namens als Domainname (§ 43 ABGB).OGH 17 Ob 16/10t, 18.01.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040682 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 43 · VIII. Schutz des Namens
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 364
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