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Darf das Gericht Tatsachen annehmen, die niemand vorgebracht hat?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Das Gericht darf seiner Entscheidung nur zugrunde legen, was die Parteien selbst vorgebracht haben. Es darf keine zusätzlichen Umstände von sich aus unterstellen. Beweise nimmt es nur dort auf, wo sich die Angaben der beiden Seiten widersprechen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.06.2023 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Allein das Vorbringen des Klägers ergibt das Substrat, aus dem die Berechtigung des Begehrens abzuleiten ist; andere Tatsachen dürfen vom Gericht nicht unterstellt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037870 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 41.

Im Gesetz

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