Kann ich Schlüsse aus der Lebenserfahrung noch bekämpfen?
betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Gerichte schließen manchmal aus der allgemeinen Lebenserfahrung darauf, dass etwas geschehen ist. Solche Erfahrungssätze sind keine Rechtssätze. Der Oberste Gerichtshof kann sie deshalb nicht überprüfen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1961)
Erfahrungssätze sind dann, wenn sie ein Weg sind, um erfahrungsgemäß auf das Vorgefallensein von Ereignissen zu schließen, den Rechtssätzen nicht gleichzuhalten und können daher in dritter Instanz nicht überprüft werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Tatsachenfeststellungen der Untergerichte sind daher einer Überprüfung im Rahmen der Rechtsrüge nach § 503 Z 4 ZPO zugänglich, wenn sie auf Schlußfolgerungen beruhen, die mit den Gesetzen der Logik und der Erfahrung unvereinbar sind.OGH 2 Ob 235/76, 19.11.1976
- Unrichtige rechtliche Beurteilung liegt vor, wenn sich das Gericht bei Feststellung der entscheidungswesentlichen Umstände einer Verletzung von Denkgesetzen oder von Erfahrungssätzen schuldig macht, die zur Ergänzung von Rechtssätzen dienen und deshalb wie solche zu behandeln sind.OGH 2 Ob 279/71, 09.03.1972
- Erfahrungssätze, die der Ergänzung oder Gewinnung des Rechtssatzes dienen = rechtliche Beurteilung.OGH 6 Ob 288/69, 25.02.1970
- Anwendung von Erfahrungssätzen ist Beweisfrage, wenn sie der Weg ist, aus dem aus einem vorliegenden Tatbestand weitere Tatsachen erschlossen werden sollen; sonstige rechtliche Beurteilung.OGH 1 Ob 182/67, 23.11.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 3 Ob 165/25y, 17.12.2025, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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