Zum Inhalt springen

Kann ich Schlüsse aus der Lebenserfahrung noch bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Gerichte schließen manchmal aus der allgemeinen Lebenserfahrung darauf, dass etwas geschehen ist. Solche Erfahrungssätze sind keine Rechtssätze. Der Oberste Gerichtshof kann sie deshalb nicht überprüfen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 17.12.2025 (13 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Erfahrungssätze sind dann, wenn sie ein Weg sind, um erfahrungsgemäß auf das Vorgefallensein von Ereignissen zu schließen, den Rechtssätzen nicht gleichzuhalten und können daher in dritter Instanz nicht überprüft werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043503 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 13.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Erfahrungsschlüsse sind Tatfragen
Verfahrensrecht · Beweis gegen einen Erfahrungssatz
Verfahrensrecht · Tatsachenfeststellungen im Revisionsverfahren
Verfahrensrecht · Ursachenzusammenhang als Tatfrage
Arbeitsrecht · Beweiswürdigung im Arbeitsgerichtsverfahren