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Kann ich rügen, dass die Beweislast falsch verteilt wurde?

betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter, Arbeitnehmer
Ja. Grundsätzlich muss jede Seite beweisen, was für sie günstig ist. Wie die Beweislast verteilt wurde, können Sie noch beim Obersten Gerichtshof bekämpfen. Nicht bekämpfen können Sie dagegen Erfahrungssätze, die das Gericht seinen Feststellungen zugrunde gelegt hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (144 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Beweislastverteilung ist revisibel; ihre grundsätzliche Regel lässt sich auf die knappe Formel bringen, dass jede Partei die Voraussetzungen der ihr günstigen Norm zu behaupten und zu beweisen hat. Erfahrungssätze, die zur Feststellung des Tatbestandes herangezogen wurden, sind einer Anfechtung durch Revision entzogen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 41 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0039939 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 144.

Im Gesetz

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