Kann ich meine Gegenforderung später noch einmal einklagen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 12.05.2021 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Werden mehrere Gegenforderungen eingewendet, muss sich daher zumindest aus den Gründen des Urteils ergeben, welche dieser Forderungen in welchem Ausmaß von der Rechtskraft erfasst und damit ‑ aus materiell‑rechtlicher Sicht ‑ getilgt wird.OGH 4 Ob 42/15b, 19.05.2015
- Die Sachentscheidung über die Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung bewirkt Rechtskraft für jede selbstständige Einklagung der Gegenforderung wie auch für jede neuerliche einredeweise Geltendmachung der Forderung in diesem Umfang.OGH 1 Ob 169/08x, 26.05.2009
- Mit der Aufrechnungseinrede strebt der Beklagte die Vernichtung des Klageanspruchs an; das Bestehen der Gegenforderung ist dafür nur Vorfrage. § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO erkennt zwar der Entscheidung über diese Vorfrage (ausnahmsweise) Rechtskraftwirkung zu, jedoch nur in beschränktem Umfang.OGH 4 Ob 87/07h, 13.11.2007
- Die Entscheidung über den Bestand der Gegenforderung bindet infolge ihrer Rechtskraftwirkung.OGH 8 ObS 23/07a, 11.10.2007
- In einem dreigliedrigen Urteil, das aufgrund der Einwendung einer Gegenforderung ergeht, ist weder die Entscheidung über die Klageforderung noch jene über die Gegenforderung für sich allein der Rechtskraft fähig. Dessen ungeachtet kann der Kläger eine Überschreitung des Berufungsantrags zu seinem Nachteil infolge des Verschlechterungsverbots geltend machen. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass nicht (allein) aufgrund seiner Berufung durch Verringerung der festzustellenden Klageforderung ein niedrigerer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klageforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klageforderung herangezogenen Teils der Gegenforderung in Hinkunft noch belangt werden könnte.OGH 6 Ob 51/05a, 06.10.2005
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- Dies hat zur Folge, dass der Beklagte im Rahmen dieser Rechtskraftwirkung eine Gegenforderung, soweit sie zur Tilgung der Klagsforderung herangezogen wird, nicht mehr gegen den Kläger geltend machen kann. Es besteht daher ein rechtliches Interesse des Klägers daran, dass auf Grund seiner Berufung durch Erhöhung der festzustellenden Klagsforderung ein höherer Teil der Gegenforderung zur Tilgung der Klagsforderung herangezogen wird und er in Ansehung des zur Tilgung der Klagsforderung herangezogenen Teiles der Gegenforderung nicht mehr belangt werden kann.OGH 10 Ob 406/01f, 19.03.2002
- Gegenstand der materiellen Rechtskraft ist (nur) die anhand des der Entscheidung zugrundegelegten Sachverhaltes und seiner rechtlichen Qualifikation festgestellte Rechtsfolge. Die Einmaligkeitswirkung der materiellen Rechtskraft, die eine neuerliche Verhandlung und Entscheidung über die bereits entschiedene Hauptfrage verhindert, liegt nur dann vor, wenn der Streitgegenstand der neuen Klage und der Urteilsgegenstand des schon vorliegenden Urteils gleich sind, also sowohl das Begehren inhaltlich dasselbe (oder bloß ein quantitatives Minus) fordert, was bereits rechtskräftig zuerkannt oder aberkannt wurde, als auch - unter Zugrundelegung der zweigliedrigen Streitgegenstandstheorie - die zur Begründung vorgebrachten Tatsachen den im Prozess festgestellten entsprechen.OGH 2 Ob 248/97b, 02.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041281 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 22.
- OGH 5 Ob 46/21g, 12.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 3/19p, 24.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 103/17m, 26.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Über eine im Prozess eingewendete Gegenforderung wird nur entschieden, soweit die eingeklagte Forderung überhaupt zu Recht besteht. Wird die Klage schon aus anderen Gründen abgewiesen, bleibt Ihre Gegenforderung unerledigt.
Ja. Haben Sie im Vertrag vereinbart, dass nicht aufgerechnet werden darf, können Sie Ihre Gegenforderung im laufenden Verfahren zwar nicht einwenden. Sie können sie aber mit einer eigenen Klage gegen den Kläger geltend machen.