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Kann ich meine Gegenforderung später noch einmal einklagen?

günstig für Kläger betrifft Beklagter, Kläger, Unternehmer, Konsument
Nein, soweit damit schon aufgerechnet wurde. Hat das Gericht über Ihre Gegenforderung bis zur Höhe des Aufrechnungsbetrags entschieden, steht das endgültig fest. Das gilt auch dann, wenn es nur in der Begründung und nicht im Spruch steht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 12.05.2021 (22 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Die Entscheidung über den Bestand oder Nichtbestand einer vom Beklagten zur Kompensation geltend gemachten Gegenforderung begründet bis zur Höhe des Betrages, mit dem aufgerechnet wurde, die Rechtskrafteinrede, auch wenn ein diesbezüglicher Ausspruch nur in den Gründen und nicht im Spruch der Entscheidung enthalten ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041281 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 22.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Entscheidung über die Gegenforderung

Nein. Über eine im Prozess eingewendete Gegenforderung wird nur entschieden, soweit die eingeklagte Forderung überhaupt zu Recht besteht. Wird die Klage schon aus anderen Gründen abgewiesen, bleibt Ihre Gegenforderung unerledigt.

günstig für Beklagter Aufrechnungsverbot und Widerklage

Ja. Haben Sie im Vertrag vereinbart, dass nicht aufgerechnet werden darf, können Sie Ihre Gegenforderung im laufenden Verfahren zwar nicht einwenden. Sie können sie aber mit einer eigenen Klage gegen den Kläger geltend machen.

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