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Hängen Werklohn und Mängel zusammen, wenn es verschiedene Aufträge waren?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Auftraggeber, Handwerker, Kläger, Beklagter
Nein. Ein rechtlicher Zusammenhang besteht nur, wenn beide Ansprüche aus demselben Geschäft oder Rechtsverhältnis stammen, einander bedingen oder die Aufrechnung vereinbart war. Betreffen der geforderte Werklohn und die eingewendeten Mängel verschiedene Aufträge, fehlt dieser Zusammenhang.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderung und Gegenforderung liegt vor, wenn beide Ansprüche aus demselben Rechtsgeschäft oder Rechtsverhältnis entspringen, einander bedingen oder wenn die Aufrechnung beider Forderungen vereinbart war (Gschnitzer in Klang 2.Auflage VI S 497).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 32.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zusammenhang von Forderung und Gegenforderung

Ein rechtlicher Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn Forderung und Gegenforderung wirtschaftlich eng zusammenhängen. Das ist der Fall, wenn es unredlich wäre, die eine Forderung ohne Rücksicht auf die andere durchzusetzen.

günstig für Beklagter Wann Forderungen rechtlich zusammenhängen

Forderung und Gegenforderung hängen rechtlich zusammen, wenn sie aus demselben Vertrag, derselben gesetzlichen Vorschrift, demselben Rechtsverhältnis oder demselben Lebenssachverhalt stammen. Dieser muss dann nach demselben rechtlichen Gesichtspunkt zu beurteilen sein.

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