Hängen Werklohn und Mängel zusammen, wenn es verschiedene Aufträge waren?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (32 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1960)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Fehlender rechtlicher Zusammenhang, weil der geltend gemachte Werklohn und die geltend gemachten Mängel nicht demselben Auftrag zu Grunde lagen.OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025
- Kein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang besteht zwischen Werklohnforderungen und auf sittenwidrigen Wettbewerbsverstoß gestützten Gegenforderungen, wenn letztere in keinem Zusammenhang mit den abgewickelten Werkverträgen stehen.OGH 5 Ob 236/04y, 09.11.2004
- Honoraranspruch eines Rechtsanwaltes - nicht in Zusammenhang stehende Gegenforderung eines Benützungsentgeltes.OGH 4 Ob 585/76, 30.11.1976
- Anspruch aus Arbeitsvertrag steht mit Gegenforderungen aus deliktischer Dienstpflichtverletzung nicht im rechtlichen Zusammenhang.OGH 4 Ob 41/76, 25.05.1976
- Später hinzutretende rechtserzeugende Tatsachen, die nur noch einen Anspruch betreffen, beseitigen den rechtlichen Zusammenhang.OGH 7 Ob 579/76, 29.04.1976
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- Es genügt, wenn den beiden Forderungen ein einheitliches Rechtsverhältnis oder ein einheitlicher unter gleichen rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilender Lebenssachverhalt zugrundeliegt.OGH 5 Ob 134/69, 29.10.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040760 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 32.
- OGH 1 Ob 38/25g, 24.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 40/24a, 26.08.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 41/22y, 01.06.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein rechtlicher Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn Forderung und Gegenforderung wirtschaftlich eng zusammenhängen. Das ist der Fall, wenn es unredlich wäre, die eine Forderung ohne Rücksicht auf die andere durchzusetzen.
Forderung und Gegenforderung hängen rechtlich zusammen, wenn sie aus demselben Vertrag, derselben gesetzlichen Vorschrift, demselben Rechtsverhältnis oder demselben Lebenssachverhalt stammen. Dieser muss dann nach demselben rechtlichen Gesichtspunkt zu beurteilen sein.