Zum Inhalt springen

Wann werden mehrere Forderungen in einer Klage zusammengerechnet?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Konsument
Zusammengerechnet wird, wenn keine Ihrer Forderungen ohne die andere bestehen kann oder wenn sie aus derselben Tatsache oder demselben Rechtsgrund entstanden sind. Für den rechtlichen Zusammenhang müssen sie aus derselben Gesetzesstelle stammen und wirtschaftlich unmittelbar zusammenhängen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (103 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Ein tatsächlicher oder rechtlicher Zusammenhang zwischen Forderungen besteht, wenn jeder der mehreren Ansprüche für sich und unabhängig von den anderen nicht bestehen kann oder wenn die Forderungen aus einer gemeinsamen Tatsache oder aus einem gemeinsamen Rechtsgrund entstanden sind (EvBl 1971/151). Für den rechtlichen Zusammenhang gilt dabei das Kriterium, dass die Ansprüche aus einer Gesetzesstelle abgeleitet werden und miteinander in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (1 Ob 243/61).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 27 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037905 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 103.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zusammenhang von Forderung und Gegenforderung

Ein rechtlicher Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn Forderung und Gegenforderung wirtschaftlich eng zusammenhängen. Das ist der Fall, wenn es unredlich wäre, die eine Forderung ohne Rücksicht auf die andere durchzusetzen.

günstig für Beklagter Zusammenrechnung bei mehreren Aufträgen

Nein. Erbringen Sie mehrere gleichartige Leistungen aufgrund verschiedener Aufträge, werden diese Forderungen für den Streitwert nicht zusammengerechnet. Daran ändert auch eine ständige Geschäftsverbindung mit immer denselben Geschäftsbedingungen nichts.

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Verfahrensrecht · Zusammenrechnung mehrerer Forderungen
Verfahrensrecht · Tatsächlicher Zusammenhang mehrerer Ansprüche