Wirkt ein Versäumungsurteil auch in einem späteren Verfahren?
betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter
Ja. Auch ein Urteil, das nur wegen einer Versäumung ergangen ist, ist für alle späteren Entscheidungen über denselben Anspruch zwischen denselben Personen maßgebend. Es bindet sowohl das Gericht als auch die Parteien.
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Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 26.09.2016 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Auch ein Versäumungsurteil ist für alle künftigen Entscheidungen über den gleichen Anspruch zwischen den nämlichen Personen maßgebend; es bindet sowohl das Gericht als auch die Parteien (hier: Wirkung einer V über eine Mietzinsklage im nachfolgenden Kündigungsprozeß nach § 19 Abs 2 Z 1 MG).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Einmaligkeitswirkung eines negativen Versäumungsurteils.OGH 4 Ob 185/16h, 26.09.2016
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 185/16h, 26.09.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 396 · Versäumungsurteil
- ZPO § 411
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