Zum Inhalt springen

Wirkt ein Versäumungsurteil auch in einem späteren Verfahren?

betrifft Kläger, Beklagter, Mieter, Vermieter
Ja. Auch ein Urteil, das nur wegen einer Versäumung ergangen ist, ist für alle späteren Entscheidungen über denselben Anspruch zwischen denselben Personen maßgebend. Es bindet sowohl das Gericht als auch die Parteien.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 26.09.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1967)

Auch ein Versäumungsurteil ist für alle künftigen Entscheidungen über den gleichen Anspruch zwischen den nämlichen Personen maßgebend; es bindet sowohl das Gericht als auch die Parteien (hier: Wirkung einer V über eine Mietzinsklage im nachfolgenden Kündigungsprozeß nach § 19 Abs 2 Z 1 MG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040762 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils
Verfahrensrecht · Bindung eines Zwischenurteils in Folgeprozessen
Verfahrensrecht · Grenzen der Rechtskraft
Verfahrensrecht · Rechtskraft der Entscheidungsgründe
Verfahrensrecht · Urteil gegen einen von mehreren Schuldnern