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Bindet ein Urteil ohne Beweisaufnahme auch spätere Verfahren?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien
Ein Urteil, das nur auf einer Erklärung der Parteien beruht und dem daher keine Sachverhaltsermittlung durch das Gericht zugrunde liegt, ist genauso rechtskräftig wie ein Urteil nach einem vollen Verfahren. Es entfaltet daher dieselbe Bindungswirkung für spätere Verfahren.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2005, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2005)

Ein Urteil, das auf einer Parteiendisposition über den geltend gemachten Anspruch beruht und dem daher keine Sachverhaltsermittlung durch das Gericht zugrundeliegt, ist in gleicher Weise der materiellen Rechtskraft teilhaft wie ein Urteil, das nach einem kontradiktorischen Verfahren gefällt wurde; es kommt ihm daher die gleiche Bindungswirkung zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0120239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Im Gesetz

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