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Reicht eine gemeinsame Abrechnung für einen rechtlichen Zusammenhang?

günstig für Kläger betrifft Unternehmer, Leasingnehmer, Kläger, Beklagte
Werden mehrere Verträge in einem Formular zusammengefasst oder alle Verträge zu einer monatlichen Gesamtabrechnung verbunden, entsteht dadurch kein rechtlicher Zusammenhang. Das dient nur der einfacheren Abwicklung und bleibt ein bloß wirtschaftlicher Zusammenhang.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Zusammenfassung mehrerer Verträge in einem Vertragsformular und die Zusammenfassung aller zwischen den Vertragsteilen bestehenden Verträge zu einer monatlichen Gesamtabrechnung (zur erleichterten Abwicklung und Evidenzhaltung) ist nicht geeignet, einen rechtlichen (und nicht nur wirtschaftlichen) Zusammenhang im Sinne des § 391 Abs 3 ZPO zu begründen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040836 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Zusammenrechnung bei mehreren Aufträgen

Nein. Erbringen Sie mehrere gleichartige Leistungen aufgrund verschiedener Aufträge, werden diese Forderungen für den Streitwert nicht zusammengerechnet. Daran ändert auch eine ständige Geschäftsverbindung mit immer denselben Geschäftsbedingungen nichts.

günstig für Beklagter Zusammenhang von Forderung und Gegenforderung

Ein rechtlicher Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn Forderung und Gegenforderung wirtschaftlich eng zusammenhängen. Das ist der Fall, wenn es unredlich wäre, die eine Forderung ohne Rücksicht auf die andere durchzusetzen.

Verwandte Fragen

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