Zählt für den Zusammenhang, was ich behaupte oder was feststeht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 06.11.2024 (45 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Forderung aus Seefracht-Chartervertrag und Forderungen aus Luftfracht-Charterverträgen.OGH 7 Ob 18/23g, 21.02.2023
- Hier: Kein Zusammenrechnen zedierter Einzelforderungen der Hauptfrachtführerin gegenüber der beklagten Unterfrachtführerin aus sich auf unterschiedlichen Transporten ereigneten Schadensfällen.OGH 7 Ob 69/22f, 29.06.2022
- In diesem Zusammenhang ist nicht darauf abzustellen, welche Behauptungen unabdingbar sind, damit das Vorbringen noch schlüssig ist, sondern es kommt darauf an, ob die Begehren aus einem Sachverhalt abgeleitet werden, der als Einheit aufgefasst wird und dessen Kenntnis daher notwendig ist, um den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilen zu können (6 Ob 80/03p; 4 Ob 152/02k).OGH 6 Ob 79/09z, 14.05.2009
- Bei der Prüfung der Frage, ob die geltend gemachten Ansprüche in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehen, ist von den Klageangaben auszugehen.OGH 8 Ob 108/08b, 23.02.2009
- Es kommt auf das Vorbringen in der Klage und nicht auf nachträgliche Behauptungen der klagenden Partei oder die Feststellungen im Ersturteil an.OGH 3 Ob 261/07i, 27.02.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106759 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 45.
- OGH 6 Ob 98/24s, 06.11.2024, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 111/24s, 25.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 16/24m, 04.06.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 1 Ob 35/20h, 01.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 121/17w, 18.10.2017, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein rechtlicher Zusammenhang liegt auch dann vor, wenn Forderung und Gegenforderung wirtschaftlich eng zusammenhängen. Das ist der Fall, wenn es unredlich wäre, die eine Forderung ohne Rücksicht auf die andere durchzusetzen.
Nicht ohne Weiteres. Stützen sich mehrere Ansprüche aus einer Klage gegen die Anmaßung von Rechten auf verschiedene Eingriffe, etwa Zufahrt, Überbau und Benützung eines Holzschuppens, stehen sie weder in einem tatsächlichen noch in einem rechtlichen Zusammenhang und werden daher nicht zusammengerechnet. Hängen die Eingriffe ausnahmsweise zusammen, kann es anders sein.