Kann das Gericht allein über die Schuldfrage vorab entscheiden?
betrifft Geschädigter, Schädiger, Kläger
Nein. Das Verschulden ist nur einer von mehreren Bausteinen für die Frage, ob der Anspruch besteht. Es kann nicht für sich allein festgestellt werden; auch das Mitverschulden gehört zum Grund des Anspruchs.
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Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 25.04.2018 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Die Frage des Verschuldens stellt nur eine von mehreren Komponenten für die mit Zwischenurteil zu entscheidende Frage des Zurechtbestehens des behaupteten Anspruches dar; als solche ist sie nicht feststellungsfähig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Frage des Mitverschuldens ist dem Grund des Anspruchs zuzuordnen.OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040984 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 8.
- OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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