Darf das Gericht mir mehr zusprechen, als ich verlangt habe?
betrifft Kläger, Beklagte
Ein Gericht darf niemandem etwas zusprechen, das nicht beantragt wurde. Diese Bindung an den Antrag gilt auch dann, wenn über ein Rechtsmittel entschieden wird.
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Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 12.03.2024 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Auch im Rechtsmittelverfahren ist das Gericht an den Sachantrag der Partei gebunden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041059 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 10 Ob 53/23a, 12.03.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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