Worüber darf das Gericht in meinem Antragsverfahren entscheiden?
betrifft Antragsteller, Mieter, Wohnungseigentümer, Antragsgegner
Nur über das, was Sie beantragt haben, und über die Tatsachen, die Sie dazu vorgebracht haben. Beides zusammen steckt die Grenzen ab. Das Gericht darf Ihnen auch keine bessere Rechtsstellung aufdrängen, als Sie begehrt haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 19.02.2024 (12 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Die Grenzen der Entscheidungsbefugnis werden durch den Verfahrensgegenstand, also nicht nur den Inhalt des Sachantrags, sondern auch das diesen begründende Tatsachenvorbringen abgesteckt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Allgemein darf das Gericht den Parteien keine bessere Rechtsstellung als begehrt aufdrängen.OGH 8 Ob 32/17i, 30.05.2017
- Hier: Verfahren nach § 14c WGG.OGH 5 Ob 247/12b, 21.03.2013
- Im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren werden die Grenzen der Entscheidungsbefugnis durch den Verfahrensgegenstand, also nicht nur durch den unmittelbaren Inhalt des Sachantrags selbst, sondern auch durch das begründende Tatsachenvorbringen abgegrenzt.OGH 5 Ob 27/09w, 14.04.2009
- Hier: Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 8, Z 9, Z 12 MRG; Qualifikation von vom Vorbringen nicht gedeckten Feststellungen als überschießend.OGH 5 Ob 145/08x, 26.08.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124048 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 12.
- OGH 5 Ob 94/23v, 19.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 233/22h, 19.07.2023
- OGH 5 Ob 27/21p, 31.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 195/19s, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 81/16h, 18.07.2017, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
AußStrG 2005 §36 Abs4
Verwandte Fragen
Verfahrensrecht · Bindung an den Antrag der Partei
Verfahrensrecht · Bindung des Gerichts an den Antrag
Verfahrensrecht · Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens
Verfahrensrecht · Bindung des Gerichts an das Vorbringen
Verfahrensrecht · Bindung an den Antrag bei einstweiliger Verfügung