Kann ein früheres Urteil mein neues Verfahren binden?
betrifft Prozessparteien, Kläger, Beklagte, Antragsteller
Dass zwei Begehren völlig gleich sein müssen, gilt nur dort, wo ein zweites Verfahren über dieselbe Sache überhaupt ausgeschlossen ist. Die Bindung an eine frühere Entscheidung setzt umgekehrt gerade voraus, dass die Begehren nicht gleich sind und das eine auch nicht bloß das Gegenteil des anderen ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Das Erfordernis einer Identität der Begehren besteht nur für die Einmaligkeitswirkung der Rechtskraft, die eine zweite Sachentscheidung über dasselbe Begehren ausschließt. Die Bindungswirkung der Rechtskraft setzt gerade voraus, dass die Begehren nicht ident sind und auch nicht das eine Begehren bloß die Negation des anderen ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wiederholte Ablehnung eines RichtersOGH 2 Nc 11/26d, 26.03.2026
- Die Einmaligkeitswirkung verhindert eine neuerliche Entscheidung über die bereits entschiedene Hauptfrage, nicht aber eine neuerliche Beurteilung einer Vorfrage.OGH 4 Ob 104/17y, 27.07.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Nc 11/26d, 26.03.2026
Im Gesetz
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