Bindet ein früheres Urteil das Gericht im neuen Verfahren?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Die Bindung an ein früheres Urteil ist ein Teil seiner Rechtskraft. Wenn der Urteilsspruch für sich klar ist, müssen die Begründung dazu nicht herangezogen werden. Die Grenzen der Rechtskraft dürfen nicht allein deshalb ausgeweitet werden, damit Entscheidungen zusammenpassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (71 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1996)
Bei der Bindungswirkung handelt es sich nicht um eine neben der Rechtskraft bestehende Urteilswirkung, sondern ebenso wie bei der Einmaligkeitswirkung um einen Aspekt der materiellen Rechtskraft. Eine Heranziehung der Entscheidungsgründe zur Auslegung des Spruchs ist nicht geboten, wenn der Spruch keiner Individualisierung bedarf. Die Grenzen der materiellen Rechtskraft können aus Gründen der "Entscheidungsharmonie" allein nicht ausgeweitet werden. Es ist auch mit dem Gedanken der "Rechtssicherheit" vereinbar, wenn eine für unrichtig erkannte Sachverhaltsgrundlage des Urteils im Vorprozess der Entscheidung im Folgeprozess über weitere Ansprüche des Klägers nicht mehr zugrunde gelegt wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Feststellungsbegehren, dass dem Beklagten (mit einigen Ausnahmen) kein Geh- und Fahrrecht zukommt.OGH 4 Ob 67/25v, 28.01.2026
- Hier: Die Frage, ob ein Vertrag rechtswirksam zu Stande gekommen und aufrecht ist, ist bei aus einem solchen Vertrag abgeleiteten Leistungsansprüchen nur eine Vorfrage.OGH 4 Ob 70/21d, 29.03.2022
- Allein das Bedürfnis nach „Entscheidungsharmonie“ reicht für eine Bindung nicht aus.OGH 2 Ob 139/21m, 16.09.2021
- Hier: Außerstreitiges Verfahren nach § 838a ABGB.OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021
- Materielle Nahebeziehungen bzw Abhängigkeiten zwischen den Streitgegenständen, teleologische Sinnzusammenhänge der Entscheidungsgegenstände oder Rechtsverhältnisse, das Gebot der Entscheidungsharmonie oder das Bedürfnis nach Rechtssicherheit sind keine hinreichenden Gründe für eine Erweiterung der Bindungswirkung.OGH 8 Ob 26/17g, 28.03.2017
Alle 13 Ergänzungen anzeigen
- Daran ändert auch nichts, wenn aufgrund des zuerst geführten Verfahrens bereits Exekution geführt wurde.OGH 6 Ob 228/15w, 14.01.2016
- Die gegenteiligen Thesen der älteren Rechtsprechung sind überholt.OGH 7 Ob 219/13a, 29.01.2014
- Eine aus einem Dauerschuldverhältnis in einem Vorprozess (etwa für einen daraus abgeleiteten Leistungsanspruch) beurteilte Vorfrage (hier: der Bestand des Dienstverhältnisses) kann zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage gemacht und dadurch anders entschieden werden, wenn nicht im Vorprozess das Grundverhältnis Gegenstand eines selbständigen Zwischenantrags und einer Entscheidung hierüber war.OGH 9 ObA 186/07d, 07.05.2008
- Das muss insbesondere für den Fall des § 411 Abs 1 Satz 2 ZPO gelten.OGH 4 Ob 87/07h, 13.11.2007
- Die Frage der Verschuldensteilung zwischen den Streitteilen des vorliegenden Prozesses kann durch diejenige in der Vorentscheidung keiner präjudiziell bindenden Beurteilung zugeführt werden.OGH 7 Ob 196/99w, 14.07.1999
- Das LGVÜ gebietet keine andere Sicht.OGH 5 Ob 12/99x, 09.02.1999
- Gleiches muss auch gelten, wenn eine unvollständige Sachverhaltsgrundlage aufgrund unvollständiger Beweisaufnahme im Vorprozess behauptet wird und im Folgeprozess die Aufnahme zusätzlicher Beweismittel beantragt worden ist.OGH 4 Ob 46/98p, 24.02.1998
- Bindungswirkung jedoch verneint, wenn die Vorfrage (Veräußerungsvorgang nach § 12 Abs 3 aF MRG) Gegenstand eines Beschlusses nach § 33 Abs 2 MRG war und nunmehr eine Mietzinsanhebung im außerstreitigen Verfahren gemäß § 37 Abs 1 Z 8 iVm § 12 Abs 3 aF MRG begehrt wird. Überdies war hier keine Parteienidentität gegeben, weil die Erstantragsgegnerin im fraglichen Räumungsstreit nur einfache Nebenintervenientin war.OGH 5 Ob 2267/96k, 08.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0102102 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 71.
- OGH 4 Ob 67/25v, 28.01.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 Ob 151/24z, 12.08.2025, Fall aus Niederösterreich
- OGH 10 ObS 108/23i, 12.03.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 61/22x, 21.12.2022
- OGH 2 Ob 15/22b, 27.06.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 56/21b, 20.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 189/20k, 27.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 30/20f, 28.01.2021, Fall aus Tirol
- OGH 2 Ob 103/17m, 26.06.2018, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 164/17g, 22.03.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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