Was muss übereinstimmen, damit ein früheres Urteil überhaupt wirkt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (27 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1979)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Neuerliches auf Intransparenz und Missbräuchlichkeit der Versicherungsbedingungen gestütztes Begehren auf Zahlung von Vergütungszinsen für Prämien aus einem Lebensversicherungsvertrag, von dem der Kläger bereits wirksam nach § 165a VersVG zurückgetreten ist.OGH 7 Ob 67/24i, 22.05.2024
- Ob idente Ansprüche vorliegen, ist nach den Streitgegenständen der beiden Verfahren zu beurteilen.OGH 8 ObA 62/11t, 29.09.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 27.
- OGH 8 ObA 91/21x, 25.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 47/17y, 29.08.2017, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 185/16h, 26.09.2016, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, das ist möglich. Auch wenn Sie im neuen Verfahren etwas anderes verlangen, kann das Gericht an das frühere Urteil gebunden sein, wenn dieselben Parteien beteiligt sind, derselbe Sachverhalt zugrunde liegt und beide Verfahren so eng zusammenhängen, dass sie nicht widersprüchlich entschieden werden dürfen. Eine im Vorverfahren nur nebenbei beantwortete Frage bindet dagegen nicht.
Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.