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Was muss übereinstimmen, damit ein früheres Urteil überhaupt wirkt?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter
Der Anspruch, die Parteien und der Sachverhalt, aus dem das Recht entsteht, müssen dieselben sein. Fehlt eine dieser Übereinstimmungen, sperrt das frühere Urteil weder eine neue Klage noch bindet es das zweite Gericht. Ob es sich um denselben Anspruch handelt, richtet sich danach, worüber in beiden Verfahren gestritten wird.

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Ständige Rechtsprechung seit 1979, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (27 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1979)

Identität des Anspruches der Parteien und des rechtserzeugenden Sachverhaltes müssen (als Erfordernis jeglicher Rechtskraftwirkung) sowohl bei der Einmaligkeitswirkung als auch bei der Bindungswirkung gegeben sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 27.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bindung an ein früheres Urteil

Ja, das ist möglich. Auch wenn Sie im neuen Verfahren etwas anderes verlangen, kann das Gericht an das frühere Urteil gebunden sein, wenn dieselben Parteien beteiligt sind, derselbe Sachverhalt zugrunde liegt und beide Verfahren so eng zusammenhängen, dass sie nicht widersprüchlich entschieden werden dürfen. Eine im Vorverfahren nur nebenbei beantwortete Frage bindet dagegen nicht.

günstig für Beklagter Frühere Entscheidung als Vorfrage

Ja. Wurde ein Anspruch in einem früheren Verfahren rechtskräftig entschieden und hängt Ihr neuer Anspruch davon ab, muss das zweite Gericht diese Entscheidung ohne neue Prüfung zugrunde legen. Für die Begründung oder die Kostenentscheidung des Vorverfahrens gilt das nicht.

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