Bindet die Begründung eines Urteils ein späteres Gericht?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Was ein Gericht nur in der Begründung als Vorfrage löst, wird nicht rechtskräftig. Dieselbe Vorfrage kann daher in zwei Verfahren unterschiedlich beurteilt werden. Bindend ist nur die Entscheidung über den Streitgegenstand selbst.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 14.07.2026 (35 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst die Bindungswirkung nicht aus. Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage könnte daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Sicherstellungsanordnung im Verlassenschaftsverfahren ist keine endgültige (bindende) Entscheidung über den Pflichtteilsanspruch und dessen Höhe, weil über diesen nicht im Spruch des Sicherstellungsbeschlusses abgesprochen wird. Das Bestehen und die Höhe eines Pflichtteilsanspruchs bilden lediglich eine Vorfrage, deren Lösung keine Bindungswirkung entfalten kann.OGH 2 Ob 108/24g, 12.12.2024
- Hier: Gültigkeit einer letztwilligen Verfügung als Vorfrage im Verfahren über das Erbrecht.OGH 2 Ob 51/24z, 23.04.2024
- Hier: Zur Bindungswirkung eines Räumungsurteils.OGH 1 Ob 94/23i, 27.06.2023
- Die für die verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung beurteilte Vorfrage der Nachlasszugehörigkeit der Gesellschaftsanteile kann nicht in Rechtskraft erwachsen.OGH 6 Ob 143/22f, 25.01.2023
- Hier: Prüfung der Frage, ob und wieviele Schwerarbeitsmonate im betreffenden Zeitraum vorliegen, als – keine eine Bindungswirkung auslösende – Vorfrage für das Bestehen eines Feststellungsanspruchs nach § 247 Abs 2 ASVG.OGH 10 ObS 113/22y, 18.10.2022
Alle 9 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Verfahren über das Erbrecht.OGH 2 Ob 122/20k, 18.12.2020
- Hier: Außerstreitverfahren.OGH 2 Ob 33/18v, 22.03.2018
- Eine im Vorprozess relevante Vorfragenbeurteilung wird nur dann von der Rechtskraft erfasst, wenn sie zum Inhalt eines Zwischenantrags auf Feststellung gemacht wird und sie dadurch zum Gegenstand einer eigenen spruchmäßigen Sachentscheidung wird.OGH 8 Ob 26/17g, 28.03.2017
- Die in einer rechtskräftigen Entscheidung enthaltenen Beurteilung von Vorfragen erwächst nicht in Rechtskraft.OGH 1 Ob 536/94, 29.03.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 35.
- OGH 5 Ob 113/25s, 14.07.2026, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 45/24g, 18.03.2025, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 94/23v, 19.02.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 103/22s, 26.01.2023, Fall aus Oberösterreich
- OGH 6 Ob 143/22f, 25.01.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 152/22x, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 145/22t, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 153/22v, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 154/22s, 02.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 83/18y, 27.09.2018, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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