Zum Inhalt springen

Bindet die Begründung eines Urteils ein späteres Gericht?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Was ein Gericht nur in der Begründung als Vorfrage löst, wird nicht rechtskräftig. Dieselbe Vorfrage kann daher in zwei Verfahren unterschiedlich beurteilt werden. Bindend ist nur die Entscheidung über den Streitgegenstand selbst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 14.07.2026 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Die bloße Lösung als Vorfrage in den Entscheidungsgründen löst die Bindungswirkung nicht aus. Eine zwei Entscheidungsgegenständen gemeinsame Vorfrage könnte daher in beiden Prozessen verschieden beurteilt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 9 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041180 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 35.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Bindung an ein früheres Urteil
Verfahrensrecht · Bindung an frühere Verfahrensentscheidung
Verfahrensrecht · Vorfrage und spätere Verbindlichkeit
Verfahrensrecht · Bindung an eine frühere Entscheidung
Verfahrensrecht · Vorfrage bindet den zweiten Prozess nicht