Zum Inhalt springen

Wird die Entschädigung wegen mutwilliger Prozessführung zum Streitwert dazugerechnet?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Verlangt der Gegner Geld dafür, dass Sie mutwillig prozessiert haben, wird dieser Betrag nicht zu Ihrer Klagsforderung dazugezählt, wenn geprüft wird, ob Sie zum Obersten Gerichtshof gehen dürfen. Er gilt als eigener Streitpunkt und wird auch eigenständig bekämpft.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (4 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1994)

Keine Zusammenrechnung von Klagsanspruch und einem vom Beklagten verlangten Entschädigungsbetrag wegen mutwilliger Prozeßführung für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Entschädigung als eigener Anspruch
Verfahrensrecht · Entschädigung wegen mutwilliger Prozessführung
Verfahrensrecht · Ersatz bei mutwilliger Prozessführung
Verfahrensrecht · Entschädigung nur für die siegreiche Partei
Verfahrensrecht · Gegenforderung und Streitwert