Wird die Entschädigung wegen mutwilliger Prozessführung zum Streitwert dazugerechnet?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter
Nein. Verlangt der Gegner Geld dafür, dass Sie mutwillig prozessiert haben, wird dieser Betrag nicht zu Ihrer Klagsforderung dazugezählt, wenn geprüft wird, ob Sie zum Obersten Gerichtshof gehen dürfen. Er gilt als eigener Streitpunkt und wird auch eigenständig bekämpft.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 19.03.2024 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1994)
Keine Zusammenrechnung von Klagsanspruch und einem vom Beklagten verlangten Entschädigungsbetrag wegen mutwilliger Prozeßführung für die Beurteilung der Revisionszulässigkeit.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Entscheidung gemäß § 408 ZPO ist mit Berufung und Revision anzufechten und als selbständiger Streitgegenstand zu werten.OGH 7 Ob 596/94, 05.10.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041177 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 4 Ob 179/23m, 19.03.2024, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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