Zählt meine Gegenforderung für den Weg zum Höchstgericht?
betrifft Beklagter, Kläger, Unternehmer
Wenn Sie im Prozess nur eine Gegenforderung einwenden, erhöht das den maßgeblichen Wert für den Weg zum Obersten Gerichtshof grundsätzlich nicht. Sie zählt nur, wenn Sie sie mit einer eigenen Klage oder einem eigenen Feststellungsantrag geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Die Einwendung einer Gegenforderung ist für die Frage der Zulässigkeit der Revision im Sinne des § 502 Abs 3 ZPO nur dann von Bedeutung, wenn diese Gegenforderung zehntausend Schilling übersteigt und im Wege einer Widerklage oder eines Zwischenantrages auf Feststellung geltend gemacht wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zug-um-Zug-Einwand.OGH 1 Ob 253/09a, 29.01.2010
- Hier: Revisionszulässigkeit nach § 502 Abs 4 ZPO.OGH 1 Ob 210/03v, 14.10.2003
- Eine Gegenforderung ist bei Beurteilung der Revisionszulässigkeit, soweit diese vom Wert des Entscheidungsgegenstandes abhängt, unerheblich.OGH 2 Ob 23/98s, 27.08.1998
- Eine aufrechnungsweise geltend gemachte Gegenforderung ist - unabhängig von ihrer Höhe - für die Frage der Zulässigkeit der Revision unerheblich, es sei denn, die Gegenforderung wurde im Wege einer Widerklage oder eines Zwischenantrages auf Feststellung geltend gemacht. Dass die Gegenforderung für die Revisionszulässigkeit von Bedeutung ist, wenn sie mit Widerklage geltend gemacht wird, heißt aber nur, dass im Verfahren über die Widerklage die Zulässigkeit der Revision (ua) davon abhängt, ob die Gegenforderung (= Widerklageforderung) S 50.000,-- übersteigt. Hingegen ist die Zulässigkeit der Revision gegen die Entscheidung über die Klage unabhängig von der Gegenforderung (= Widerklageforderung) zu prüfen.OGH 4 Ob 2336/96z, 26.11.1996
- Die zweite Instanz hat die Höhe der von der ersten Instanz angenommenen Gegenforderung geringer festgesetzt.OGH 1 Ob 32/55, 26.01.1955
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042639 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 25.
- OGH 2 Ob 72/26s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 35/20h, 01.04.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 1/20p, 16.01.2020, Fall aus Kärnten
Im Gesetz
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