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Kann ich in der letzten Instanz noch alles aufrollen?

betrifft Kläger, Beklagte, Rechtsmittelwerber
Was Sie schon in der Berufung nicht bekämpft haben, ist endgültig erledigt und kann vor dem Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüft werden. Voraussetzung ist, dass dieser Teil vom noch offenen Teil trennbar und damit selbständig ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 25.06.2024 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1980)

Was nicht bereits Gegenstand der Anfechtung in der Berufung war, ist durch Eintritt der Teilrechtskraft schon im Berufungsverfahren unüberprüfbar geworden und kann daher nicht mehr Gegenstand der Überprüfung im Revisionsverfahren sein; Voraussetzung ist allerdings, daß dieser Teil nicht in einem untrennbaren Sachzusammenhang mit dem noch überprüfbaren Teil steht, also überhaupt selbständig ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041355 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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