Kann ich beim Höchstgericht bekämpfen, was ich vorher hinnahm?
günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Nein. Haben Sie einen Teil des Urteils nicht mit Berufung angefochten, ist er endgültig. Diesen Teil können Sie später nicht mehr mit einer Revision bekämpfen; sie wird insoweit zurückgewiesen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 30.01.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Die Partei, die einen der selbständigen Rechtskraft fähigen Ausspruch nicht mit Berufung angefochten hat, ist nicht berechtigt, diesen mit Revision zu bekämpfen; diese ist insoweit als unzulässig zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Revision ist unzulässig, soweit die Kläger mit ihr auch die Abänderung eines bereits in Rechtskraft erwachsenen Teils der erstinstanzlichen Entscheidung, über den das Berufungsgericht nicht mehr abgesprochen hat, begehren. Insoweit ist die Revision mangels anfechtbarer Entscheidung als jedenfalls unzulässig zurückzuweisen.OGH 2 Ob 149/09i, 17.06.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041334 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 9 ObA 139/17g, 30.01.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 120/17h, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
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