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Kann ich die Feststellungen über die Tatsachen noch beim Höchstgericht bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter, Versicherter
Nein. Was die ersten beiden Gerichte über die Tatsachen festgestellt haben, kann der Oberste Gerichtshof nicht mehr überprüfen. Das gilt auch dann, wenn das Gericht eine Tatsache als offenkundig angesehen und deshalb keinen Beweis aufgenommen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1957)

Die Feststellung des Berufungsgerichtes, dass es angemessene Ersatzlokale gebe, ist im Revisionsverfahren unüberprüfbar - mag diese Feststellung auch unter Anwendung des § 269 ZPO getroffen worden sein.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0040046 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 35.

Im Gesetz

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