Zum Inhalt springen

Wann ist eine Maßnahme am gemeinsamen Haus außergewöhnlich?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwalter
Ob eine Maßnahme zur ordentlichen oder zur außerordentlichen Verwaltung gehört, wird nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Der Abgrenzung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung sind wirtschaftliche Gesichtspunkte zugrundezulegen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041383 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 17.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Wohnungseigentum · Grenze der ordentlichen Verwaltung
Wohnungseigentum · Verwaltung, Gebrauch und Verfügung
Eigentum und Grundbuch · Verwaltung und Gebrauch bei Miteigentum
Mietrecht · Vermietung an einen Miteigentümer
Eigentum und Grundbuch · Gewöhnliche Verwaltung des Hauses