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Was zählt bei gemeinsamem Eigentum als Verwaltung?

betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Hausverwaltungen
Verwaltung sind Maßnahmen, die im Interesse aller Beteiligten oder der Gemeinschaft als solcher getroffen werden. Dazu zählen Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen ebenso wie rein tatsächliche Handlungen. Alles, was gemeinsame Interessen bei der Nutzung und Erhaltung des gemeinsamen Guts berühren könnte, gehört zur Verwaltung.

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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 22.10.2020 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Zum Unterschied zwischen Gebrauchshandlungen und Verwaltungshandlungen. Charakteristisch für Verwaltungshandlungen ist, dass sie sich als Maßregeln einer Geschäftsführung im Interesse aller Gemeinschafter beziehungsweise der Gemeinschaft als solcher darstellen oder wenigstens darstellen sollen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0013204 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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