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Kann ich einen falschen Urteilsspruch berichtigen lassen?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein, wenn der Spruch zu den Entscheidungsgründen passt. Dann liegt kein offensichtlicher Irrtum vor, sondern eine Entscheidung, die das Gericht so gewollt hat. Ändern lässt sich das nur mit einem Rechtsmittel.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Sobald der Urteilsspruch durch die Entscheidungsgründe gedeckt erscheint, ist eine Berichtigung des Urteilsspruches überhaupt ausgeschlossen. Es liegt in diesem Falle eben keine offenbare Unrichtigkeit des Urteiles im Sinne des § 419 Abs 1 ZPO, kein klar erkennbarer Irrtum des Gerichtes, vor. Die Korrektur eines solchen Urteilsspruches kann daher grundsätzlich nur im Rechtsmittelwege erfolgen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041517 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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