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Kann ich die Berichtigung durch das Berufungsgericht bekämpfen?

günstig für Rechtsmittelgegner betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
In der Regel nein. Ein Berichtigungsbeschluss des Berufungsgerichts ergeht im Berufungsverfahren, und dagegen ist kein Rekurs zulässig. Anders ist es nur, wenn das Gericht erst nach Rechtskraft seines Urteils berichtigt.

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Ständige Rechtsprechung seit 1935, zuletzt bestätigt am 20.04.2023 (45 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1935)

Auch ein vom Berufungsgericht gefasster Urteilsberichtigungsbeschluss ist ein im Berufungsverfahren ergangener Beschluss, gegen den gemäß § 519 ZPO ein Rekurs unstatthaft ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 13 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041738 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 45.

Im Gesetz

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