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Kann ein Fehler im Urteil einfach berichtigt werden?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nur, wenn der Fehler offenkundig ist. Aus dem Zusammenhang muss sich sofort ergeben, dass das Gericht etwas anderes gewollt hat, als es geschrieben hat. Eine Entscheidung, die zwar rechtlich falsch, aber so gewollt ist, kann nicht berichtigt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 24.03.2021 (32 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Im Sinne des § 419 ZPO muss der Irrtum offenkundig sein, sich also aus dem ganzen Zusammenhang ohneweiters erkennbar ergeben, und zwar muss offensichtlich sein, dass das, was ausgesprochen wurde, nicht dem Willen des Gerichtes zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat. Handelt es sich um eine Unrichtigkeit des Spruches der Entscheidung, so muss sich aus den Entscheidungsgründen ergeben, dass der Spruch in diesem Punkte nicht dem Willen des Gerichtes entsprochen hat. Ein Berichtigung einer Entscheidung ist aber dann nicht möglich, wenn es sich um eine rechtlich unrichtige, aber so gewollte Entscheidung handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041362 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 32.

Im Gesetz

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