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Kann ich meine Berufung durch einen zweiten Schriftsatz ergänzen?

betrifft Kläger, Beklagter, Angeklagter, Rechtsmittelwerber
Für ein Rechtsmittel gibt es nur eine Ausführung. Bringen Sie mehrere ein, zählt allein jene, die zuerst bei Gericht eingelangt ist.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 17.09.2026 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Es gibt nur eine Rechtsmittelausführung. Beachtlich ist die früher bei Gericht (Erstgericht) eingelangte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0100170 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 35.

Im Gesetz

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