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An welches Gericht richte ich den Antrag, das Verfahren fortzusetzen?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Wurde das Verfahren erst im Rechtsmittelverfahren unterbrochen, richten Sie den Antrag auf Fortsetzung zunächst an das Erstgericht, solange dort noch Schritte offen sind. Sobald der Akt an das Rechtsmittelgericht vorgelegt wurde, ist der Antrag dort einzubringen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 29.01.2026 (20 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Ist die Unterbrechung im Rechtsmittelstadium eingetreten, dann ist der Fortsetzungsantrag, solange noch das Vorverfahren vor dem Erstgericht in Gang ist (Lauf der Rechtsmittelfristen, Zustellung an den Gegner. Lauf der Frist für die Gegenschriften, formelle Prüfung durch das Erstgericht), an das Erstgericht, nach der Aktenvorlage aber an das Rechtsmittelgericht zu richten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036655 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 20.

Im Gesetz

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