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An welches Gericht richte ich meinen Antrag auf Kostenergänzung?

betrifft Kläger, Beklagte, Parteien eines Verfahrens
Anträge, mit denen eine Kostenentscheidung nachträglich ergänzt werden soll, sind ausschließlich vom Gericht erster Instanz zu erledigen. Ein höheres Gericht entscheidet darüber nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (21 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1952)

Ergänzungsanträge nach § 54 Abs 2 ZPO sind ausschließlich von der ersten Instanz zu erledigen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0036076 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 21.

Im Gesetz

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