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Darf das Berufungsgericht neue Fragen prüfen lassen, die niemand vorbrachte?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Das Berufungsgericht darf dem Erstgericht keine Ergänzung des Verfahrens auftragen, für die es im Vorbringen der Parteien keine Grundlage gibt. Weitergeprüft werden darf nur, wozu die Parteien etwas behauptet haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 29.08.2023 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1959)

Das Berufungsgericht darf nicht eine Verfahrensergänzung auftragen, die durch das Prozessvorbringen der Parteien nicht gedeckt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0042430 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 17.

Im Gesetz

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