In welcher Form wird eine vergessene Kostenentscheidung nachgeholt?
betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsanwälte
Hat das Gericht die Kosten nicht oder nur unvollständig zugesprochen, wird die Entscheidung nachträglich ergänzt. Nach der älteren Ansicht geschah das in Urteilsform. Der Oberste Gerichtshof hat 2019 ausgesprochen, dass die Ergänzung der Kostenentscheidung mit Beschluss zu erfolgen hat, und die gegenteilige Linie abgelehnt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 27.09.2017 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1973)
Die Ergänzung eines Urteils im Kostenpunkt hat in Urteilsform zu ergehen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Ergänzung der Kostenentscheidung hat in Beschlussform zu erfolgen. Die gegenteilige Judikaturlinie wird abgelehnt.OGH 4 Ob 237/18h, 25.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041577 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 13.
- OGH 9 ObA 42/17t, 27.09.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
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