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Was kann ich tun, wenn im Beschluss ein Punkt fehlt?

günstig für Partei betrifft Parteien, Antragsteller, Beklagte
Hat das Gericht in seinem Beschluss über einen Punkt nicht entschieden, können Sie eine Ergänzung beantragen. Zulässig ist gegen einen solchen unvollständigen Beschluss auch der Rekurs.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1934, zuletzt bestätigt am 18.04.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1934)

Gegen die Unvollständigkeit eines Beschlusses ist der Ergänzungsantrag und auch Rekurs zulässig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041466 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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