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Wird jeder Fehler im Urteil auf meinen Antrag berichtigt?

betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Sie brauchen ein schutzwürdiges Interesse an der Berichtigung. Fehler ohne jede Bedeutung, etwa eine falsche Zitierung, werden nicht berichtigt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Ein schutzwürdiges Interesse ist Voraussetzung eines Berichtigungsantrages. Ein solches ist etwa bei falschen Zitierungen, die ohne Belang sind, nicht gegeben.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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