Wird jeder Fehler im Urteil auf meinen Antrag berichtigt?
betrifft Kläger, Beklagter, Prozessparteien
Nein. Sie brauchen ein schutzwürdiges Interesse an der Berichtigung. Fehler ohne jede Bedeutung, etwa eine falsche Zitierung, werden nicht berichtigt.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 28.11.2017 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1966)
Ein schutzwürdiges Interesse ist Voraussetzung eines Berichtigungsantrages. Ein solches ist etwa bei falschen Zitierungen, die ohne Belang sind, nicht gegeben.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unrichtiges Prüfzeichen und „Revisionrekurs“ statt „Revisionsrekurs“ aufgrund von Schreibfehlern.OGH 2 Ob 163/16h, 23.02.2017
- Hier: Bei begehrter Berichtigung der Tagesanzahl und Zinsenbeträge in der Exekutionsbewilligung verneint.OGH 3 Ob 125/14z, 21.08.2014
- Hier: Eine als offenkundiger Schreibfehler anzusehende Auslassung des Prüfzeichens; eine in der Begründung erfolgte irrtümliche Bezeichnung „Widerklage" statt Wiederaufnahmsklage".OGH 1 Ob 150/05y, 27.09.2005
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 68/17s, 28.11.2017
Im Gesetz
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