Zum Inhalt springen

Kann ich einen Verfahrensfehler im Scheidungsverfahren noch einmal geltend machen?

betrifft Ehegatten, Kläger, Beklagte
Hat das Berufungsgericht einen behaupteten Verfahrensfehler bereits geprüft und verworfen, können Sie ihn im Scheidungsverfahren nicht noch einmal vorbringen. Der Grund ist, dass das Scheidungsverfahren seit der Novelle des Jahres 1983 nicht mehr von Amts wegen geführt wird.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.02.2026 (28 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Da das Ehescheidungsverfahren seit der Novelle BGBl 1983/566 nicht mehr der Offizialmaxime unterliegt, ist nunmehr die Wiederholung einer von der zweiten Instanz verworfenen Mängelrüge in der Revision unzulässig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0041671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 28.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Verfahrensmängel in der Revision
Verfahrensrecht · Übergangene Mängelrüge im Berufungsverfahren
Verfahrensrecht · Verneinte Nichtigkeit ist unanfechtbar
Verfahrensrecht · Verfahrensfehler in dritter Instanz
Sozialrecht · Verfahrensmangel in Sozialrechtssachen